Deine Rechte in Zeiten von Corona

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Hilfspaket zur Linderung der Folgen von Corona beschlossen. Auch für Darlehensnehmer und Mieter besteht die Möglichkeit, dadurch entlastet zu werden und können unter gewissen Voraussetzungen Stundungen im Rahmen ihrer Darlehens- und Mietverträge in Anspruch nehmen.

tecis - Deine Rechte in Zeiten von Corona

Fragen und Antworten rund um deine Verbraucherrechte während Corona unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie.

Rechte bei Corona-bedingten Mietrückständen

Was passiert, wenn ich meine Miete nicht mehr zahlen kann?

Als Mieter oder Pächter kann dir aktuell für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen gekündigt werden, wenn diese auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig und es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern doch noch gekündigt werden. Im Streitfall musst du als Mieter glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen von Corona beruht.

Zahlungsaufschub für existenzsichernde Verträge

Welche Rechte habe ich als Verbraucher in Bezug auf existenzsichernde Verträge (z. B. Telefon, Strom und Gas)?

Du erhältst aktuell im Falle von drastischen und auf die Corona-Pandemie zurückzuführenden Einnahmerückgängen, die deinen angemessenen Lebensunterhalt gefährden, ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht, faktisch also einen Zahlungsaufschub für existenzsichernde Verträge der Grundversorgung (z. B. über Telefon, Strom und Gas), die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden. Das Leistungsverweigerungsrecht hat zur Folge, dass du trotz Nichtzahlung nicht in Verzug kommst und ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Der Anspruch des Vertragspartners erlischt jedoch nicht und muss nach Ablauf des 30.06.2020 nachgezahlt werden. Zudem muss der Vertragspartner informiert werden, dass keine Zahlungen geleistet werden (können).

Stundung von Darlehensverträgen vom Verraucher

Wie kann ich als Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehensvertrag entlastet werden?

Du kannst bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis zu drei Monatsraten stunden. Dieses gilt aktuell für Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden - sowohl für Ratenkredite als auch für Immobiliendarlehen. Neben Eigennutzern sollen auch Vermieter entlastet werden, deren Mieter aufgrund der Krise ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Bereits vor dieser Gesetzesinitiative haben uns viele Bankpartner signalisiert, dass sie an Lösungen für vorübergehende Liquiditätsengpässe arbeiten. Eine weitere Bedingung ist: Der Vertrag muss vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sein. 

Mehr Informationen zum Hilfspaket der Bundesregierung findest du hier.

 

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