Wer hat nicht schon mal davon geträumt, dem Alltagstrott zu entfliehen und sich aus der Tretmühle des Arbeitslebens loszureißen, um nur noch Dinge zu machen, die Spaß bereiten?
Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage für die gesetzliche Krankenkasse DAK 2015. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, weniger Stress und mehr Freizeit zu haben. Eine, die immer beliebter wird, ist das sogenannte Sabbatical.
Gerade jüngere Arbeitnehmer sind von der Job-Auszeit begeistert, da für sie eher die Work-Life-Balance im Vordergrund steht und weniger die nächste Gehaltsstufe. Der Trend zur Selbstverwirklichung im Rahmen eines Sabbaticals setzt sich weiterhin fort.
Beim Sabbatical handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub, der in der Regel drei bis zwölf Monate dauert. Ganz gleich ob Weltreise oder mehr Zeit für die Familie, sich selbst oder soziale Aktivitäten – mit dem Sabbatical gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um „innezuhalten“, denn das ist die Übersetzung für das hebräische Wort „šabbat“. Dies geht auf ein Gebot aus der Thora zurück, wonach alle sieben Jahre Weinberge und Felder nicht beackert werden sollten. Übertragen für den Menschen heißt es, dass alle sieben Jahre eine Ruhezeit nötig ist, um neue Kräfte zu sammeln oder sich neu zu orientieren.
Jeder kann ein Sabbatical durchführen. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Für Beamte gibt es Sonderregelungen, die auf Landes- bzw. Bundesebene festgelegt sind. Doch für Angestellte ist die Genehmigung einer Auszeit eine Ermessensleistung des Arbeitgebers. Glücklicherweise hat die Privatwirtschaft erkannt, dass Mitarbeiter nach ihrem Sabbatical oft viel motivierter zum Arbeitsplatz zurückkehren. In größeren Unternehmen ist so eine Auszeit mittlerweile häufig kein Problem mehr, da dort bessere Möglichkeiten der Umverteilung der Arbeit bestehen als in kleineren Betrieben.
Teilzeitmodell: Ein Teilzeitvertrag regelt die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Arbeitnehmer stellt seine volle Arbeitskraft zu einem reduzierten Gehalt zur Verfügung. Dadurch wird der angesparte Wert auf dem Arbeitszeitkonto gesammelt und bei der Freistellung ausgezahlt.
Zeitwertkonto: Bei gleichbleibender Arbeitszeit wird auf eine vollständige Auszahlung des Gehalts verzichtet. Es können auch bezahlte Überstunden, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld eingezahlt werden. Während des Sabbaticals wird dann das angesparte Geld ausgezahlt.
Arbeitszeitkonto: Diese Möglichkeit besteht, wenn zum Beispiel viele Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt wurden und der Arbeitnehmer diese abgelten möchte.
Unbezahlter Urlaub: Haben sich beide Parteien auf einen unbezahlten Urlaub geeinigt, so muss sich der Arbeitnehmer auch um die Sozialversicherung kümmern und die Beiträge selbst finanzieren.
Begibt sich der Arbeitnehmer auf eine Reise, so ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen, die in der Regel für sechs Wochen Schutz bietet. Darüber hinaus ist ein erweiterter Versicherungsschutz ratsam, denn bei längeren Reiseaufenthalten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, medizinische Hilfe zu benötigen.
Unsere Tipps:
Nicht jeder Arbeitnehmer kommt nach der Auszeit zurück in den Arbeitsalltag. Manche bleiben einfach weg und kündigen. Selbstverwirklichung hat eben viele Facetten.