Änderungen 2022: Weil die Zukunft dir gehört

Jedes Jahr bringt Veränderungen mit sich. Damit du weißt, was dich erwartet und du deine Zukunft selbstbestimmt gestalten kannst, haben wir die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Alltag, Finanzen, Auto, Arbeit und Umwelt für dich zusammengefasst.

Was du über Finanz-Apps wissen solltest

ALLTAG

EEG-Umlage sinkt

Mit der EEG-Umlage soll von Stromkundenseite ein Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien geleistet werden. Durch die CO₂-Bepreisung sinkt die Umlage 2022 auf den niedrigsten Stand seit 2010 von 6,5 Cent/kWh um 43 Prozent auf 3,723 Cent/kWh. Denn die Förderung der erneuerbaren Energien wird seit 2021 teilweise durch die Erlöse der CO₂-Bepreisung und des Konjunkturpakets gespeist. Die Senkung der EEG-Umlage soll dafür sorgen, dass Stromkundinnen und -kunden entlastet werden, da Energieversorger die Senkung an die Kunden weitergeben sollen. Ob dies wirklich geschieht, bleibt abzuwarten.

Weitere Themen aus der Rubrik "Alltag":

Nachdem im Juli 2021 bereits das EU-weite Verbot von Einweg-Plastik-Artikeln in Kraft getreten ist, gilt seit Januar 2022 nun auch ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.

Bedeutet dies das Ende der sogenannten Hemdchenbeutel – der Beutel, die für den Transport von Obst und Gemüse genutzt werden? Nein. Sie sind von dem Verbot ausgenommen, da sie dem hygienischen Umgang mit Lebensmitteln dienen und deren Verschwendung vorbeugen. Zudem wird befürchtet, dass bei einem Verbot dieser Beutel mehr Produkte standardmäßig Plastikverpackungen erhalten.

Aufgrund höherer Lohn- und Transportkosten sowie der stark gestiegenen Inflationsrate hat die Deutsche Post ihre Briefpreise zum 1. Januar 2022 angepasst. Die letzte Erhöhung lag fast drei Jahre zurück. Die neuen Preise werden bis zum 31. Dezember 2024 gelten. So steigt der Preis für einen  Standardbrief von 80 auf 85 Cent, der für einen Kompaktbrief von 95 Cent auf einen Euro, sowohl Großbriefe als auch Maxibriefe werden fünf Cent teurer und  kosten dann 1,60 Euro bzw. 2,75 Euro und für Postkarten werden statt 60 Cent  ab Januar 70 Cent fällig.

Die größten Erhöhungen gibt es jedoch bei den Zusatzleistungen. Prio-Sendungen für eine schnellere Zustellung und Sendungsverfolgung werden um zehn Cent auf 1,10 Euro erhöht, Standard-Einschreiben und Einschreiben Einwurf steigen sogar um 15 Cent und kosten dann 2,65 Euro bzw. 2,35 Euro. Auch die Preise für Bücher- und Warensendungen werden angehoben – um jeweils fünf Cent für die Optionen 500 und 1000. Der sechsmonatige Nachsendeservice wird nicht teurer, doch der zwölfmonatige Nachsendeservice wird in den Filialen wegfallen und dafür wird der Online-Preis um satte vier Euro auf 30,90 Euro erhöht.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Abfallvermeidung hat die Bundesregierung einen mehrstufigen Fahrplan entwickelt, der zur Schonung von Ressourcen und der Umwelt beitragen soll. Damit wird EU-Recht umgesetzt. Zunächst wurde zum 1. Januar 2022 die Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff ausgeweitet. Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zu drei Litern werden dann pfandpflichtig sein ebenso wie ausnahmslos auch Getränkedosen.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, zusätzlich zu Einweg-Behältern auch Mehrwegbehälter für Fast-Food- und To-go-Essen anzubieten. Ausgenommen sind kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie sollen ihren Kundinnen und Kunden stattdessen die Möglichkeit bieten, Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen.

Ab 2024 soll die Pfandpflicht auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet werden.

Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik (Rezyklat) enthalten und ab 2030 wird diese Quote schließlich auf mindestens 30 Prozent für sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff erhöht.

In diesem Jahr wird der Verbraucherschutz gestärkt. Im Mittelpunkt stehen dabei ein verbesserter Schutz bei Langzeitverträgen, ein Kündigungsbutton für Online-Verträge, ein einfacherer Wechsel von Strom- und Gaslieferanten und eine Update-Pflicht für digitale Geräte.

Langzeitverträge von maximal zwei Jahren dürfen nur noch automatisch verlängert werden, wenn der Kunde oder die Kundin ebenfalls ein Angebot über einen Einjahresvertrag erhält. Dieses darf jedoch im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein als der Langzeitvertrag. Ansonsten dürfen Verträge beispielsweise bei Mobilfunkanbietern, Streaming-Diensten, Energieversorgern oder Fitnessstudios nur noch ein Jahr lang laufen.

Zudem wird die Kündigungsfrist grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat reduziert. Bei automatischen Vertragsverlängerungen um mehr als drei Monate müssen Unternehmen von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit aufmerksam machen.

Um die Kündigung von Online-Verträgen zu erleichtern, muss es außerdem künftig einen „Kündigungsbutton“ geben, damit ein Vertrag genauso leicht gekündigt werden kann, wie er geschlossen wurde. Die Kündigung muss zudem bestätigt werden, damit deren Eingang nachgewiesen werden kann. Den Wechsel von Strom- oder Gaslieferanten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig schriftlich dokumentieren. Dies soll verhindern, dass ihnen telefonisch ein Lieferanten- oder Vertragswechsel aufgedrängt wird. Im Streitfall sind sie zudem besser geschützt.

Ebenfalls vorgesehen ist eine Update-Pflicht für digitale Geräte im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie – dazu zählen Tablets, Handys oder auch Smartwatches. Hersteller müssen für sie künftig aktuelle Software und Betriebssysteme zur Verfügung stellen, damit die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Geräte gewährleistet werden kann. Jedoch wird nicht vorgeschrieben, wie lange die Pflicht für ein Gerät gilt.

Eine weitere Neuerung ist die längere Beweislastumkehr bei Warenkäufen. Diese gilt für digitale Dienstleistungen, digitale Inhalte und Waren mit digitalen Elementen. Taucht bei diesen Waren innerhalb von zwölf Monaten ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Verkauf bestand, und es liegt am Verkäufer oder der Verkäuferin nachzuweisen, dass die Ware mangelfrei war. Aktuell liegt diese Frist noch bei sechs Monaten. Zu guter Letzt wird die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch die Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erleichtert. Seit Januar 2022 können Kundinnen und Kunden alte Elektrogeräte dann auch in Supermärkten und Discountern abgeben. Voraussetzung ist, dass sie eine Ladenfläche von über 800 Quadratmetern haben und selbst mehrfach pro Jahr Elektrogeräte verkaufen. Geräte, die eine Kantenlänge von nicht mehr als 25 Zentimetern haben, können auch ohne den Kauf eines Neugeräts zurückgegeben werden. Größere Geräte, wie beispielsweise alte Fernseher, können dagegen nur im Falle eines Neukaufs in dem jeweiligen Geschäft abgegeben werden. Die Pflicht gilt auch für den Online-Handel und soll die Rücknahme- und Recyclingquote von Elektrogeräten deutlich steigern.

Wer 2022 spontan in einen Zug steigt, kann bei der Deutschen Bahn keine Papierfahrkarten mehr beim Zugpersonal nachlösen. Dafür können Reisende bis zehn Minuten nach Abfahrt ihr Ticket online buchen. Wer ohne Ticket fährt, riskiert nun, den doppelten Fahrpreis – mindestens aber 60 Euro – zahlen zu müssen. Die Fahrpreise selbst wurden bereits am 12. Dezember 2021 um durchschnittlich 1,9 Prozent erhöht. Während Tickets zum Super-Sparpreis bzw. Sparpreise unverändert bleiben, stiegen der Flexpreis sowie die Preise für Streckenzeitkarten und BahnCards um 2,9 Prozent.

Nach der Atomkatastrophe in Fukushima 2011 wurde er endgültig beschlossen und steht nun kurz bevor: der Atomausstieg Deutschlands. Bis Ende 2022 soll auch das letzte AKW in Deutschland vom Netz gehen. Während die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf bereits Ende 2021 vom Netz gingen, werden die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis Ende 2022 abgeschaltet.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen Menschen mit Behinderung Erleichterungen im Alltag und im Arbeitsleben erhalten. Über eine Gewaltschutzklausel im Sozialgesetzbuch sollen Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen dazu verpflichtet werden, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Außerdem sollen Assistenzhunde künftig Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, auch wenn Hunde dort normalerweise verboten sind. Dazu zählen beispielsweise Geschäfte. Eine weitere Neuregelung sieht die Erweiterung des Ausbildungsbudgets vor. Darüber sollen künftig auch Menschen gefördert werden, die bereits in einer Werkstatt für Personen mit Behinderung arbeiten. Ebenfalls ist eine Ausweitung der Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen vorgesehen und digitale Gesundheitsanwendungen sollen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation aufgenommen werden.

Mit der neuen Whistleblower-Richtlinie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden, die Rechtsverstöße von Unternehmen ans Licht bringen. Denn oft riskieren sie ihren Job. Daher hat der Europäische Gesetzgeber diese Richtlinie bereits 2019 verabschiedet. Bis zum 17. Dezember 2021 musste sie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern soll 2022 folgen. Wie dies genau aussehen wird, steht noch nicht fest. Doch aktuell sieht der deutsche Entwurf eine Erweiterung der EU-Richtlinie vor. So soll es bereits einen Schutz für Whistleblower vor einer Abmahnung oder Kündigung geben, wenn das betreffende Unternehmen oder die Organisation gegen nationale Vorgaben verstößt. Auch im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition sich zu der Umsetzung bekannt.

FINANZEN

Auch im Jahr 2022 wurde der Grundfreibetrag (= Steuerfreibetrag), also der Teil des Einkommens, der steuerfrei belassen wird, im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes und zum Ausgleich der kalten Progression erhöht. Er steigt im Vergleich zum Vorjahr um 240 Euro auf 9.984 Euro. Dieser Betrag stellt das steuerliche Existenzminimum dar. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen orientiert sich daran. Der Betrag gilt für ledige Steuerpflichtige. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von zwei Personen verdoppelt sich dieser Betrag.

FINANZEN

Auch im Jahr 2022 wurde der Grundfreibetrag (= Steuerfreibetrag), also der Teil des Einkommens, der steuerfrei belassen wird, im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes und zum Ausgleich der kalten Progression erhöht. Er steigt im Vergleich zum Vorjahr um 240 Euro auf 9.984 Euro. Dieser Betrag stellt das steuerliche Existenzminimum dar. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen orientiert sich daran. Der Betrag gilt für ledige Steuerpflichtige. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von zwei Personen verdoppelt sich dieser Betrag.

INFO: Unter kalter Progression wird die Steuermehrbelastung verstanden, die entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhung lediglich die Inflation ausgleichen, die durchschnittliche Belastung aber ansteigt. Man verdient also mehr, kann sich aber weniger leisten. Eine höhere Inflation verstärkt diesen Effekt.

Weitere Themen aus der Rubrik "Finanzen":

Seit dem 1. Januar 2022 werden Grundstücke neu bewertet. Bisher wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Das Problem dabei war, dass die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks durch diese veralteten Werte (von 1964 in den alten Bundesländern; von 1935 in den neuen Bundesländern) nicht widergespiegelt wurde und gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Da dies gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt, wurde die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Reform beschlossen.

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Grundeigentümer eine digitale Grundsteuererklärung abgeben. Ab 2025 wird dann der aktuelle Einheitswert durch den Grundsteuerwert abgelöst und die neu berechnete Grundsteuer wird fällig.

Ebenfalls zum Ausgleich der kalten Progression wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2022 erneut verschoben. So fällt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent im neuen Jahr erst ab 278.732 Euro an. Aufgrund der aktuell hohen Inflation wird die Verschiebung jedoch nur bedingt einen Ausgleich schaffen.

Noch bis zum 31. März 2022 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Höchstgrenze liegt bei 1.500 Euro insgesamt. Wer also bereits 1.500 Euro erhalten hat, kann im neuen Jahr keine erneute steuerfreie Auszahlung erhalten. Wer dagegen beispielsweise 750 Euro erhalten hat, könnte noch maximal 750 Euro erhalten.

Im Rahmen der Pflegereform ist am 1. Januar 2022 der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent des Bruttogehalts gestiegen. Somit zahlen Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent. Die Pflegereform dient zur Entlastung bei Zuzahlungen im Pflegeheim und soll höhere Löhne für Pflegekräfte sowie eine neue Finanzspritze für die Pflege vom Bund ermöglichen. Bei Arbeitnehmenden wird die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgebenden gezahlt, allerdings ohne den Kinderlosenzuschlag. Mit der am 2. Juni 2021 beschlossenen Pflegereform sollen zudem Pflegekräfte künftig über einen Tarifvertrag besser bezahlt und gleichzeitig Pflegebedürftige finanziell entlastet werden. Möglich macht dies neben dem Beitragszuschlag für Kinderlose auch ein pauschaler Bundeszuschuss in Höhe von jährlich einer  Milliarde Euro. Ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel soll zudem die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen und durch mehr Eigenverantwortung sollen eigenständige Entscheidungen und die Verordnung von Hilfsmitteln in der häuslichen Pflege erleichtert werden. Des Weiteren wird mit der Pflegereform eine Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich.

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt mit 46.060 Euro auf dem erhöhten Stand von 2021. Diesen Betrag dürfen Frührenter anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bereits 2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr als Reaktion auf auf Personalengpässe durch die Corona-Pandemie erhöht worden. Eine Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung sollte somit nach Renteneintritt erleichtert werden. Beim Blick in den Koalitionsvertrag scheint die neue Bundesregierung diese Hinzuverdienstgrenze künftig beibehalten zu wollen. 

Noch bis Ende Januar 2022 können Anträge auf die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 gestellt werden. Danach wird die KfW55-Förderung eingestellt, welche bisher neue und bestehende Gebäude erhielten, die nur 55 Prozent des Energiebedarfs eines gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes vorweise konnten. Die Fördermittel sollen stattdessen stärker in die Sanierung von Bestandgebäuden fließen. Für Neubauten gibt es demnach nur noch Fördergelder für die Effizienzklassen 40 und 40 plus.

POLITIK

Die neue Bundesregierung

Seit dem 8. Dezember 2021 hat Deutschland eine neue Bundesregierung. Mit der Vereidigung der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP endet nach 16 Jahren die Ära von Angela Merkel (CDU). So setzt sich das Bundestagskabinett nun zusammen:

  • Bundeskanzler: Olaf Scholz (SPD)
  • Vizekanzler, Wirtschafts- und Klimaschutzminister: Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Finanzminister: Christian Lindner (FDP)
  • Innenministerin: Nancy Faeser (SPD)
  • Außenministerin: Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Justizminister: Dr. Marco Buschmann (FDP)
  • Arbeitsminister: Hubertus Heil (SPD)
  • Verteidigungsministerin: Christine Lambrecht (SPD)
  • Landwirtschaftminister: Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Familienministerin: Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Gesundheitsminister: Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD)
  • Verkehrs- und Digitalminister: Dr. Volker Wissing (FDP)
  • Bauministerin: Klara Geywitz (SPD)
  • Umweltministerin: Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Bildungsministerin: Bettina Stark-Watzinger (FDP)
  • Entwicklungsministerin: Svenja Schulze (SPD)
  • Kanzleramtschef: Wolfgang Schmidt (SPD)

Weitere Themen aus der Rubrik "Politik":

Während Beschäftigte seit dem Jahreswechsel bei Betriebsratswahlen bereits ab einem Lebensalter von 16 Jahren wählen dürfen, will die Ampel-Koalition das Wahlalter auch für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre senken. Zudem soll das Wahlrecht überarbeitet werden, um das weitere Anwachsen des Bundestags zu verhindern.

ALTERSVORSORGE

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Während die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2022 mit 58.050 Euro gleich bleibt, wird sie in der Rentenversicherung verändert. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt sie in den neuen Bundesländern auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro) und sinkt dagegen in den alten Bundesländern auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro). Der Grund für diese Verschiebungen ist die Corona-Pandemie.

ALTERSVORSORGE

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Während die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2022 mit 58.050 Euro gleich bleibt, wird sie in der Rentenversicherung verändert. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt sie in den neuen Bundesländern auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro) und sinkt dagegen in den alten Bundesländern auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro). Der Grund für diese Verschiebungen ist die Corona-Pandemie.

Denn die Beitragsbemessungsgrenze stieg für gewöhnlich jährlich, da sie sich an der Einkommensentwicklung des jeweils vergangenen Jahres orientiert. Diese war jedoch im Westen zuletzt leicht rückläufig. Aufgrund der insgesamt gesunkenen Löhne und Gehälter im Jahr 2020 ist zudem zum Jahreswechsel sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern das vorläufige Durchschnittsentgelt für einen Entgeltpunkt auf 38.901 Euro (2021: 41.531 Euro) gesunken.

Weitere Themen aus der Rubrik "Altersvorsorge":

Aufgrund der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt auch in der betrieblichen Altersversorgung der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (von 568 auf 564 Euro) sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag (von 284 auf 282 Euro monatlich). Nicht betroffen sind davon pauschalbesteuerte Direktversicherungen sowie Pensionskassen. Ebenfalls sinkt zudem der  sozialversicherungsfreie Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung (von 284 auf 282 Euro). Da die Beiträge zu Basisrenten an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt sind, reduzieren sich auch diese: von 25.787 Euro auf 25.639 Euro (jährlich für Ledige). Damit verringert sich auch deren steuerliche Ansetzbarkeit leicht. Im Rahmen der nächsten Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Arbeitgeber seit Januar 2022 einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent nicht mehr nur zu jeder neuen, sondern nun auch zu jeder bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarung leisten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters auch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dies gilt für Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Ausgenommen können tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse sein. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit Januar 2018 in Kraft und soll die betriebliche Altersversorgung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer deutlich attraktiver machen.

Aufgrund der sinkenden Beitragsbemessungsgrenze wurde auch in der Rürup-Rente die Förderhöchstgrenze angepasst. Diese liegt seit Januar 2022 nur noch bei rund 25.639 Euro (ledig) bzw. 51.277 Euro (verheiratet/steuerlich zusammen veranlagt). Diese Beiträge können zu 94 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Es werden aber auch Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Einnahmen angerechnet.

Ab Juli 2022 werden die Renten wieder erhöht – jedoch wohl nicht so stark wie zuerst angenommen. Einen Dämpfer für die Rentenerhöhung gab es durch den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Die Parteien haben angekündigt, den sogenannten Nachholfaktor bei der Rentenberechnung zu reaktivieren. Dieser ist für den Ausgleich zwischen theoretisch notwendigen Rentensenkungen, die aber gesetzlich ausgeschlossen sind, und möglichen Erhöhungen in den nächsten Jahren verantwortlich. Dadurch würden Erhöhungen niedriger ausfallen, aber auch nur maximal bis zur Hälfte. Ursprünglich wurde der Nachholfaktor 2018 ausgesetzt und sollte dies auch bis 2025 bleiben. Nun wird angenommen, dass der Rentenanstieg um 0,6 Prozentpunkte verringert wird. Ursprünglich wurde eine Rentenerhöhung von 5,2 Prozent (West) bzw. 5,9 Prozent (Ost) angenommen. 

Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, der maximal zur Kalkulation bei Vorsorgelösungen mit fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen mit Garantien angesetzt werden darf. Zum 1. Januar 2022 wurde dieser von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass Lebens- und Rentenversicherungen nun teurer sind als noch im Vorjahr, weil sich die Ablaufleistungen und Rentenhöhen verringern können. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

AUTO

Neue Typklassen für Kfz-Versicherung

Die Typklassenänderung im neuen Jahr beschert laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über sieben Millionen Autofahrenden eine künftig höhere Einstufung bei ihrer Haftpflichtversicherung und damit höhere Kosten, wohingegen rund 4,3 Millionen von besseren Typklassen profitieren und eine niedrigere Einstufung bei der Haftpflichtversicherung erhalten können. Jährlich wertet der GDV die jährlichen Schadensbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus, aufgrund derer unter anderem die Beiträge für die Kfz-Versicherung kalkuliert werden.

Weitere Themen aus der Rubrik "Auto":

2022 startet die große Führerschein-Umtauschaktion. Denn alle Motorrad- und Pkw-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht fälschungssicher und müssen daher aufgrund einer EU-weiten Richtlinie gegen neue, einheitliche Führerscheine ausgetauscht werden. Dies betrifft ca. 15 Millionen Papierführerscheine sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine. Über einen zeitlichen Stufenplan ist die Rückgabe gesetzlich geregelt, um Behörden nicht zu überlasten und lange Wartezeiten zu vermeiden. Der Umtausch soll rund 25 Euro kosten und der neue Führerschein 15 Jahre gültig sein.

Bereits seit dem 9. November 2021 gelten neue Regeln und höhere Bußgelder in der Straßenverkehrsordnung. So ist das Zu-schnell-Fahren, Falschparken und Missachten der Bildung einer Rettungsgasse deutlich teurer geworden. Das gilt auch für kleine Ordnungswidrigkeiten wie das Ignorieren des Park- bzw. Halteverbots, Halten und Parken in zweiter Reihe und das unnütze Hin- und Herfahren.

Laut einer neuen Verordnung der Bundesregierung werden Autofahrer künftig auch zwei Masken als Teil des Verbandskastens mitführen müssen. Wann genau die Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar.

Ab 6. Juli 2022 müssen in der EU alle neu entwickelten Autos zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Systemen ABS, ESP und Reifendrucksystem weitere Assistenzsysteme serienmäßig an Bord haben. Dazu zählen:

  • ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der dem Fahrenden über eine Cockpit-Anzeige oder ein pulsierendes Gaspedal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung warnen soll,
  • eine Blackbox, die Daten kurz vor, während und unmittelbar nach einem Zusammenstoß aufzeichnet und speichert. Die anonymisierten Daten sollen nationalen Behörden zur Unfallforschung und -analyse dienen,
  • ein Notbremsassistent, der selbstständig Gefahrensituationen erkennt und das Fahrzeug abbremst, um eine Kollision zu vermeiden oder zumindest abzumildern,
  • ein Notfall-Spurhalteassistent, der den Fahrenden beim ungewollten Verlassen einer Fahrspur warnt. Im Vergleich zum LKA (Lane Keeping Assist) soll der sogenannte ELK (Emergency Lane Keeping) aggressiver reagieren, sobald er eine Notfallsituation erkennt – beispielsweise, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen oder in den Gegenverkehr zu geraten droht,
  • ein Notbremslicht, das anderen Verkehrsteilnehmende eine stark verzögerte Bremsung anzeigt,
  • eine standardisierte Schnittstelle zum Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre,
  • einen hochintelligenten Müdigkeitswarner, der bei nachlassender Konzentration warnt. Die Details dazu sind noch nicht bekannt, doch er soll über die eingeblendete Kaffeetasse hinausgehen sowie
  • ein Rückfahrassistent, der vor Passierenden oder Hindernissen hinter dem Fahrzeug warnt.

Da am 1. Januar 2022 die nächste Stufe der CO₂-Bepreisung in Kraft getreten ist, müssen sich Autofahrende weiterhin auf deutlich höhere Spritpreise gefasst machen. So ist der CO₂-Preis auf 30 Euro pro Tonne gestiegen und mit ihm der Benzinpreis um 8,4 Cent und der Dieselpreis um 9,5 Cent pro Liter. Wie teuer die Spritpreise jedoch tatsächlich werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch der Ölpreisentwicklung.

Mit dem Jahreswechsel hat sich die Förderrichtlinie für Hybrid-Fahrzeuge geändert. Um die E-Auto-Prämie vom Staat zu erhalten, müssen diese nun eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. 2025 wird sich diese auf 80 Kilometer erhöhen. Die bisher geltende Emissionsgrenze von 50 Gramm CO₂ pro Kilometer bleibt bestehen. Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien soll der E-Auto-Bonus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Zuvor sollte die sogenannte Innovationsprämie Ende 2021 auslaufen.

ARBEIT

Höherer Mindestlohn

Nachdem der Mindestlohn im Juli 2021 zuletzt auf 9,60 Euro brutto angehoben wurde, ist er zum 1. Januar auf 9,82 Euro gestiegen und soll zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht werden. Damit soll aber noch nicht Schluss sein, denn laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien soll der gesetzliche Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro erhöht werden. Wann dies genau der Fall sein soll, steht jedoch noch nicht fest.

ARBEIT

Höherer Mindestlohn

Nachdem der Mindestlohn im Juli 2021 zuletzt auf 9,60 Euro brutto angehoben wurde, ist er zum 1. Januar auf 9,82 Euro gestiegen und soll zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht werden. Damit soll aber noch nicht Schluss sein, denn laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien soll der gesetzliche Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro erhöht werden. Wann dies genau der Fall sein soll, steht jedoch noch nicht fest.

Weitere Themen aus der Rubrik "Arbeit":

Die Krankschreibung wird digital. Während bereits seit Oktober 2021 der Durchschlag für die Krankenkasse entfallen kann, muss er dies seit 1. Januar 2022 auch. Ab 1. Juli 2022 sollen Krankschreibungen dann gänzlich digital werden. Dann entfällt auch der „gelbe Schein“ – der Durchschlag für den Arbeitgeber. Dieser wird stattdessen direkt von der Arztpraxis über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeitenden informiert. Ausdrucke gibt es dann nur noch auf Wunsch.

Ebenfalls im Januar 2022 wurde zudem das E-Rezept eingeführt. Vor allem bei digitalen Videosprechstunden, aber auch bei „normalen“ Arztbesuchen soll das E-Rezept Abläufe vereinfachen und Behandlungen mit Arzneimitteln sicherer machen.

Minijobs sind sozialversicherungsfrei, doch um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende in einer geringfügigen Beschäftigung im Krankheitsfall über eine anderweitige Absicherung verfügen, unterliegen Arbeitgeber ab diesem Jahr einer Meldepflicht zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des jeweiligen Arbeitnehmenden. Somit soll der Krankenversicherungsschutz für kurzfristig Beschäftigte verbessert werden. Außerdem müssen Arbeitgeber im kommenden Jahr die Steuer-ID von gewerblichen Minijobbenden an die Minijob-Zentrale melden. Die Minijobbenden selbst profitieren von der Erhöhung des Mindestlohns. Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien soll die Entgeltgrenze bei Minijobs um 70 Euro auf 520 Euro erhöht werden.

Auszubildende, die ihre Ausbildung 2022 starten, können sich über eine höhere Mindestausbildungsvergütung freuen. Diese beträgt nun 585 Euro statt 550 Euro. Von dieser Einstiegsvergütung ausgehend entwickelt sich die Vergütung in den nachfolgenden Ausbildungsjahren: plus 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr, plus 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr und plus 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Ist jedoch tariflich ein geringerer Lohn festgelegt, bleibt dieser bestehen.  

TIER- UND UMWELTSCHUTZ

Solarausbau und Windenergie

In Baden-Württemberg gilt ab diesem Jahr eine Solarpflicht. Diese besagt, dass ab Mai 2022 neu gebaute Wohnhäuser mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen. Bei Dachsanierungen muss ab 2023 eine entsprechende Anlage nachgerüstet werden. Auch andere Bundesländer ziehen mit. In Bayern gilt die Solarpflicht jedoch nur für Gewerbedächer und entlang der Autobahnen. Wohngebäude sind (noch) ausgenommen. Berlin folgt mit der allgemeinen Solarpflicht erst 2023, bezieht dann jedoch Neubauten und Bestandsgebäude (bei „grundlegenden“ Dachsanierungen) ein. In Schleswig-Holstein ist für 2022 zudem ein neues Klimaschutzgesetz vorgesehen, in dem die Solarpflicht zunächst für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze festgelegt werden soll. Hamburg sieht die Installation von Fotovoltaikanlagen ab 2023 auf Neubauten vor. Bei Bestandsgebäuden greift die Pflicht bei Dachsanierungen ab 2025. Niedersachsen führt seine Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude ab 2023 ein, Bremen arbeitet derzeit noch an einer Regelung.

Doch auch im Koalitionsvertrag ist eine Solardachpflicht Thema. So soll die Zahl der Solarparks und Fotovoltaikanlagen bis 2030 verdreifacht werden durch eine Solardachpflicht bei gewerblichen Neubauten und auch beim Neubau von Privathäusern. Und auch die Windenergie soll laut der Ampel-Koalition weiter ausgebaut werden. Ziel ist, künftig zwei Prozent der Bundesfläche für die Onshore-Windenergie zu reservieren. Damit sollen deren Kapazitäten bis 2045 mehr als verdoppelt werden.

Weitere Themen aus der Rubrik "Tier- und Umweltschutz":

Während weibliche Hühner zu Legehennen herangezogen werden, erwartet ihre männlichen Geschwister ein schnelles Ende. Sie werden aus ökonomischen Gründen aussortiert. Doch seit dem 1. Januar 2022 greift das Verbot zur Tötung von geschlüpften Eintagsküken. Zwei Jahre später soll auch das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagt werden.

Zum 1. Januar 2022 wurde die zuvor gültige EU-Batterierichtlinie von der neuen Batterieverordnung (BattVO) abgelöst. Das Ziel dabei ist neben mehr Umwelt- und Klimaschutz auch die Ressourcenschonung. So gibt es zahlreiche Neuerungen, darunter eine transparente Lieferkette und Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit von Batterien. Zudem dürfen Hersteller von Elektrogeräten Batterien und Akkus nicht mehr fest verbauen und die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten sollen mehr Altbatterien sammeln sowie recyceln.  

SONSTIGES

Zensus

Nachdem der Zensus – die Volkszählung – 2021 aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden musste, soll er nun 2022 stattfinden. Alle zehn Jahre wird in Deutschland solch ein Zensus durchgeführt. Dabei werden grundlegende Daten zur Bevölkerung und ihrer Wohnsituation erhoben, um herauszufinden, ob es genügend Wohnungen gibt, mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigt werden, Investitionen vom Staat getätigt werden sollen und mehr. Auf Grundlage dieser Zahlen werden dann Wahlkreise eingeteilt und die Stimmverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt, ebenso wie der Länderfinanzausgleich sowie die Verteilung von EU-Fördermitteln und Steuermitteln.

Weil die Zukunft dir gehört.

Du möchtest in diesem Jahr endlich das Thema Finanzen und Versicherungen angehen? Wir helfen dir bei Fragen und beraten dich gern zu deinen Möglichkeiten.