Betriebliche Altersvorsorge: So kannst Du die gesetzliche Rente aufstocken

Du möchtest deinen Ruhestand in finanzieller Unabhängigkeit verbringen? Dann solltest du zusätzlich zur gesetzlichen Rente für dein Alter vorsorgen. Eine Möglichkeit dafür ist die betriebliche Altersvorsorge (auch betriebliche Altersversorgung oder bAV). Die bAV ist ein Angebot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bietet im Vergleich zu herkömmlichen Sparmöglichkeiten einige Vorteile. In diesem Artikel erfährst du, was die betriebliche Altersversorgung genau ist, wie sie funktioniert und wann es sinnvoll ist, sich dafür zu entscheiden.
Betriebliche Altersvorsorge: So kannst Du die gesetzliche Rente aufstocken

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über den Arbeitgeber abgewickelt wird.
  • Die Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.
  • Durch das geringere Bruttogehalt spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten. Mit einem Teil dieser Ersparnis (in etwa 15 %) muss er sich an der bAV beteiligen.
     

Die Altersvorsorge in Deutschland – das Drei-Schichten-Modell 

Die betriebliche Altersvorsorge stellt einen wichtigen Baustein der zusätzlichen Altersvorsorge dar. Sie zielt darauf ab, den Rentenbedarf zu decken und den Lebensstandard im Rentenalter halten zu können. Doch wieso reicht die gesetzliche Rente zur Altersversorgung allein nicht aus? Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip des Generationenvertrags. Die Mehrzahl der aktuell erwerbstätigen Personen zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden direkt dazu verwendet, die gesetzlichen Renten der aktuell älteren, nicht mehr erwerbstätigen Generation zu finanzieren.

Das Problem: Die Menschen in Deutschland werden tendenziell immer älter, die Zahl der Erwerbstätigen sinkt allerdings. Während also der Bedarf an Rentenleistungen steigt, schrumpft der gesetzliche Rententopf. Tatsächlich wird das Rentenniveau nach aktuellen Berechnungen bis 2035 auf etwa 45,8 % des Bruttogehalts sinken. Sprich: Mit dem Eintritt ins Rentenalter hat man plötzlich weniger als die Hälfte des Einkommens zur Verfügung. Wer seinen gewünschten Lebensstandard im Alter halten möchte, sollte deshalb zusätzlich vorsorgen.

Die betriebliche Altersvorsorge im Drei-Schichten-Modell

Verschiedene Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen, zeigt das Drei-Schichten-Modell. Es teilt das deutsche Rentensystem in drei Bausteine: die Basisvorsorge, die geförderte Zusatzvorsorge und die private Zusatzvorsorge. Die betriebliche Altersversorgung zählt durch die staatliche Subventionierung zur zweiten Schicht des Modells.

Die betriebliche Altersvorsorge im Drei-Schichten-Modell
Die betriebliche Altersvorsorge im Drei-Schichten-Modell

Die Ebenen des Drei-Schichten-Modells

Die erste Schicht wird hauptsächlich durch die gesetzliche Rente abgebildet. Auf die gesetzliche Rentenversicherung haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch, die mindestens 60 Beitragsmonate in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

  • Die betriebliche Altersvorsorge stellt den wichtigsten Baustein der staatlich geförderten Zusatzleistung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Die Förderung der bAV erfolgt auf zwei Wegen: einerseits durch die Steuer- und ggfs. Sozialversicherungsersparnis, andererseits zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen einen Teil des Beitrags.
  • Zusätzlich zur gesetzlichen und geförderten Rente kannst du auch privat Vorsorge betreiben. Die dritte Ebene des Drei-Schichten-Modells beschreibt die Investition z. B. in private Lebens- und Rentenversicherungen, Immobilien oder Fonds.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? 

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird über den Zeitraum des Arbeitslebens Geld von Arbeitgebern und Angestellten eingezahlt, dieses Geld steht dann im Ruhestand als zusätzliche Rente zur Verfügung. Da die Einzahlungen vom Bruttogehalt abgezogen werden, spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten. Er ist aber verpflichtet, diesen Vorteil an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer weiterzugeben. Pauschal sind das etwa 15 % Zuschuss, mit denen er sich an der bAV beteiligt. Er kann die Mitarbeitenden aber auch mit einem höheren Beitrag unterstützen.

In Zeiten des Fachkräftemangels stehen die Chancen auf eine großzügige Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber oftmals besonders gut. Über bAV-Benefits versuchen viele Unternehmen, neues Personal anzuwerben und Beschäftigte an das Unternehmen zu binden.

Die betriebliche Altersversorgung bietet dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer außerdem steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. So sparst du Steuern und in der Regel Sozialabgaben.

Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Die Wahl des Durchführungswegs trifft grundsätzlich der Arbeitgeber. Unter den fünf Arten einer betrieblichen Altersvorsorge sind die Direktzusage und die Direktversicherung die gängigsten.

Die fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge 

1. Direktzusage

Der Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge innerhalb der Firma. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann einen Teil des Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung zurücklegen, ebenso kann der Arbeitgeber Zuschüsse zahlen oder auch die Finanzierung vollständig übernehmen. Für die bAV-Leistungen werden Rückstellungen in der Bilanz gebildet.

2. Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Versicherung für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt, bei der die Direktversicherung abgeschlossen wurde.

3. Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Das Geld der Angestellten wird von der Pensionskasse verwaltet und investiert.

4. Pensionsfonds

Der Arbeitgeber kann die Gelder für die betriebliche Altersversorgung in einem Pensionsfonds anlegen. Das Ziel ist es, über Investitionen am Kapitalmarkt langfristig Renditen zu erzielen.

5. Unterstützungskasse

Unterstützungskassen werden von ein oder mehreren größeren Unternehmen eingerichtet. Die angesammelten Gelder werden von der Unterstützungskasse verwaltet und im Ruhestand als Betriebsrente an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung haben einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Dieser ist aber nicht verpflichtet, die bAV über den Pflichtzuschuss hinaus zu fördern. Die Mittel für die bAV erbringen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Es gelten jedoch gesetzliche Höchstbeträge, durch die Steuern und Sozialabgaben gespart werden können. Steuer- und sozialversicherungsfrei können 2024 monatlich maximal 302 Euro vom Entgelt umgewandelt werden. Weitere 302 Euro können steuerfrei in die bAV eingezahlt werden, sodass sich der Maximalbeitrag auf 604 Euro beläuft.

Die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge 

Die betriebliche Altersversorgung ist eine kostengünstige Möglichkeit, die eigene Rentenkasse aufzustocken.

Vorteile der bAV 

  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse: Die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Somit verringert sich dein zu versteuerndes Bruttogehalt.
  • Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung: Jede sozialversicherungspflichtige erwerbstätige Person darf über den Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge zurücklegen.
  • Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 nimmt das Gesetz den Arbeitgeber in die Pflicht, den sozialversicherungsfreien Umwandlungsbetrag mit mindestens 15 % zu bezuschussen. Dies dient als Anreiz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, über die Entgeltumwandlung vorzusorgen.
  • Übertragbarkeit: Solltest du deinen Arbeitgeber wechseln, kannst du deinen bAV-Vertrag in der Regel zum neuen Unternehmen mitnehmen. Sollte dein neuer Arbeitgeber die Bedingungen des bestehenden Vertrags nicht akzeptieren, besteht für dich in jedem Fall die Möglichkeit, den Vertrag privat weiterzuführen. Zudem ist im Gesetz ein Rechtsanspruch auf Deckungskapitalübertragung verankert.

Neben vielen Vorteilen hat die betriebliche Altersversorgung aber auch ein paar Nachteile.

Nachteile der bAV 

  • Keine freie Verfügbarkeit über das Geld vor Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt erst mit Eintritt des Rentenalters, frühstens mit 62 Jahren.
  • Besteuerung und Sozialabgabenpflicht bei Auszahlung: Während die bAV-Beiträge steuer- und ggfs. sozialversicherungsfrei sind, fallen auf die Auszahlung der Betriebsrente Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Allerdings gibt es einen Freibetrag, der die Belastung mindert.
  • Reduzierte gesetzliche Rente und Sozialversicherungsbeiträge: Die Freistellung der Beiträge in der Sozialversicherung mindern die Einzahlung in die gesetzliche Rente. Dadurch fällt die gesetzliche Rente kleiner aus als ohne bAV.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge von individuellen Faktoren der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und den spezifischen Bedingungen abhängen. Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge rechnet, sollte daher gut abgewogen werden. Eine individuelle Beratung kann bei der Entscheidungsfindung helfen.

Grafik Steuerersparnis der bAV
Grafik Steuerersparnis der bAV

Die betriebliche Altersvorsorge im Beispiel 

Anhand eines Beispiels lässt sich verdeutlichen, wie die betriebliche Altersversorgung funktioniert und welche Vorteile sie bieten kann. Wir betrachten den Fall einer Arbeitnehmerin, die durch die Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttoeinkommens in die bAV investiert und damit eine zusätzliche Altersvorsorge aufbaut.

Die Einzahlung in die bAV: So hoch ist der Zuschuss 

Die Einzahlung in die bAV: So hoch ist der Zuschuss
Die Einzahlung in die bAV: So hoch ist der Zuschuss

Sophia ist 28 Jahre alt. Sie befindet sich an ihrem zweiten Arbeitsplatz nach ihrer kaufmännischen Ausbildung zur Bürokauffrau. Über eine Freundin hat sie von der Wichtigkeit der zusätzlichen Altersvorsorge erfahren. Da ihr Arbeitgeber kein spezielles Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge anbietet, entscheidet sie, über die Entgeltumwandlung selbst 200 Euro monatlich in eine Direktversicherung einzuzahlen. Sie weiß, dass ihr Arbeitgeber zu einem Zuschuss von 15 % des Betrags der Entgeltumwandlung verpflichtet ist. Sophia hat ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich. Sie möchte nun herausfinden, wie hoch die monatliche Förderung ist, die sie durch die bAV erhält.

Sophia möchte monatlich 200 Euro vom Bruttoeinkommen für die betriebliche Altersversorgung anlegen. Der Arbeitgeberzuschuss von 15 % beläuft sich auf eine Summe von 30 Euro im Monat. Durch die Umwandlung in die betriebliche Altersvorsorge mindert sich ihr Steuer- und SV-pflichtiges Bruttoeinkommen auf 2.800 Euro. Dadurch zahlt sie rund 49 Euro weniger Steuern und rund 41 Euro weniger Sozialabgaben. Insgesamt fehlen ihr also rund 110 Euro Liquidität bei einer Einzahlung von 230 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Bezogen auf den Beitrag entspricht dies einer Förderung von rund 52 %.

Ist eine betriebliche Altersvorsorge für mich sinnvoll? 

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine attraktive Möglichkeit, die gesetzliche Rente aufzustocken. Sie bietet Arbeitgeberzuschüsse und steuerliche Begünstigungen, jedoch unterliegt die Auszahlung der Betriebsrente auch der Besteuerung und Sozialabgabenpflicht. Die Antworten auf die Fragen, ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt und für wen sie geeignet ist, hängen von individuellen Faktoren ab. Dabei spielen der Arbeitgeberzuschuss und die zu erwartende Rendite eine wichtige Rolle. Eine genaue Betrachtung deiner beruflichen Situation ist entscheidend, um eine fundierte Beurteilung vornehmen zu können.

Generell ist es hilfreich, sich in der Altersversorgung breit aufzustellen. Mit einem vielseitigen Angebot können die Beraterinnen und Berater von tecis individuell auf deine Bedürfnisse und Ziele eingehen. Ganz gleich, ob es um die Auswahl von staatlich geförderten Rentenprodukten oder geeigneten Investmentfonds geht: Wir begleiten und unterstützen dich bei jedem Schritt. Gemeinsam entwickeln wir eine passende und nachhaltige Vorsorgestrategie, die deine finanzielle Zukunft im Alter sichert.

Persönliche Beratung 

Bei unserer umfangreichen Beratung steht dein Nutzen im Vordergrund. Wir berechnen sämtliche Fördermöglichkeiten für dich, gleichen diese mit Zahlungen ab und gehen dabei individuell auf deine Situation ein. Wir helfen dir dabei, herauszufinden, wie stark du von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren könntest.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Rente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente angespart wird. Sie wird in der Regel über den Arbeitgeber abgewickelt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge ein. Dieses Verfahren nennt man Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung. Es bietet steuerliche Vorteile, weil der Betrag vor Steuern (also vom Bruttolohn) abgezogen wird und somit steuerfrei ist. Bei der Auszahlung der Rente fällt allerdings Einkommensteuer an.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Rente zur gesetzlichen Rente. Sie erhöht die finanzielle Sicherheit im Rentenalter. Nach aktuellen Berechnungen werden Rentnerinnen und Rentner ab dem Jahr 2034 nur etwa 45,8 % ihres Bruttogehalts als gesetzliche Rente ausgezahlt bekommen. Hier kann die bAV helfen, den Lebensstandard nach der Erwerbstätigkeit beizubehalten und Altersarmut zu vermeiden.

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bestimmt prinzipiell selbst, wie viel des Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt werden soll. Alles, was angespart werden kann, hilft im Alter, den Lebensstandard zu halten. Es gibt allerdings Höchstgrenzen für abgabenfreie Beiträge. Demnach können 604 Euro im Monat steuerfrei und davon 302 Euro im Monat zudem sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber muss sich mit 15 % beteiligen. Das entspricht in etwa der Summe, die er an Lohnnebenkosten spart, weil die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden (durch das somit geringere Bruttogehalt reduzieren sich auch die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber).

Wer sich für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) interessiert, sollte sich die Konditionen im Unternehmen und die eigene Situation genau anschauen. Wer über ein geringes Einkommen verfügt und deshalb mit einer kleinen gesetzlichen Rente rechnen muss, sollte eine bAV in Erwägung ziehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die häufig ihren Job wechseln, sollten genau prüfen, ob eine bAV sinnvoll ist. Zwar kann man die bAV zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, dieser muss aber einverstanden sein. Bei häufigen Jobwechseln kann sich das als kompliziert erweisen. Wer sich in Zukunft selbstständig machen möchte, spart auch besser in einer alternativen zusätzlichen Altersvorsorge an.

Während der Zeit des Ansparens fließen die Beiträge entsprechend den Höchstgrenzen (aktuell – Stand 01/24 – monatlich 604 Euro steuerfrei, davon 302 Euro sozialversicherungsfrei) steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Wenn die Betriebsrente im Alter ausgezahlt wird, ist sie allerdings komplett steuerpflichtig. Dieses Verfahren wird auch nachgelagerte Besteuerung genannt. Im Rentenalter profitiert man hier in der Regel von einem niedrigeren Steuersatz, da man weniger Einnahmen hat als während der Erwerbstätigkeit. Allerdings müssen gesetzlich Versicherte im Ruhestand die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten (sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil). Die Gesetzgebung hat hier eine Freigrenze von aktuell 176,50 Euro festgelegt. Erst wenn die Betriebsrente über diesen Betrag hinausgeht, werden Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Die zusätzliche Rente, die in einer bAV angespart wurde, kann am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Dies entspricht in der Regel dem Ende des Arbeitslebens. Dabei gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Die angesparte Rente kann als Einmalzahlung oder als monatliche Rente bezogen werden. In beiden Fällen ist sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Durch die steuerliche Progression kann bei der Einmalzahlung ein höherer Steuersatz fällig werden. Eine vorzeitige Kündigung der bAV mit früherer Auszahlung der Ersparnisse ist schwierig und nur in Ausnahmefällen möglich.