Firmenrechtsschutz für Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige
Ein Zulieferer liefert nicht, eine Angestellte wehrt sich gegen eine Kündigung, das Dienstfahrzeug war in einen Unfall verwickelt oder das Finanzamt beanstandet die Steuererklärung: All diese rechtlichen Probleme kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern im schlimmsten Fall viel Geld. Damit Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bei rechtlichen Streitigkeiten nicht um die Liquidität oder gar Existenz Ihres Unternehmens fürchten müssen, ist die Firmenrechtsschutzversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können.

Firmenrechtsschutzversicherung – einfach erklärt
- Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann Kosten aus Rechtstreitigkeiten übernehmen, die aufgrund des gewerblichen Charakters schnell hohe Summen erreichen können.
- Der modulare Aufbau des Gewerberechtsschutzes ermöglicht eine genaue Abstimmung auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?
Die Firmenrechtsschutzversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen. Sie kann bei juristischen Auseinandersetzungen unter anderem auf den Gebieten Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Steuerrecht sowie bei Streitigkeiten mit Behörden greifen.
Firmenrechtsschutz – oft auch Betriebsrechtsschutzversicherung, gewerbliche Rechtsschutzversicherung, Betriebsrechtsschutz oder Gewerberechtsschutz genannt – ist wichtig, wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen müssen. Denn Rechtsstreitigkeiten können hohe Kosten verursachen und stellen ohne Rechtsschutzversicherung ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
Wer braucht eine Firmenrechtsschutzversicherung?
Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist empfehlenswert für Unternehmen jeder Größe, die sich gegen die oftmals hohen Kosten eines Rechtsstreits absichern möchten.
Der Firmenrechtsschutz kann für alle sinnvoll sein, die
- ein Gewerbe betreiben, selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten (z. B. mit einer Handwerksfirma, einem Ingenieurbüro, Landwirtschaftsbetrieb oder einer ärztlichen Praxis)
- Angestellte beschäftigen
- Geschäftsräume gewerblich mieten, vermieten oder lediglich nutzen bzw. Firmenfahrzeuge unterhalten
Was ist beim Firmenrechtsschutz versichert?
In folgenden Situationen kann eine Firmenrechtsschutzversicherung hilfreich sein:
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
Beispiel: Streitigkeiten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Arbeitsverträge, Abmahnungen oder Kündigungen - Streitigkeiten mit den Finanzbehörden
Beispiel: Das Finanzamt erkennt Betriebskosten nicht an und fordert eine Nachzahlung. - Streitigkeiten im Mietrecht
Beispiel: Eine Vermieterin verlangt eine zu hohe Mieterhöhung für Gewerberäume. - Vertragsstreitigkeiten
Beispiele: Ein Kunde zahlt seine Rechnung nicht. Ein Lieferant liefert dringend benötigte Bauteile zu spät, sodass ein Auftrag platzt. Die Internetverbindung des beauftragten Dienstleisters fällt tagelang aus, was zu Verdienstausfällen führt. - Verkehrsrechtliche Streitigkeiten
Beispiel: Einer Ihrer Firmenwagen ist in einen Verkehrsunfall verwickelt und Sie müssen mit der Gegenpartei über die Schuldfrage, Reparaturkosten, Erstattungen für Verdienstausfall und ggf. auch Schmerzensgeld streiten.
Da die Firmenrechtsschutzversicherung modular aufgebaut ist, kann sich der spezielle Schutz für Ihr Unternehmen auch noch auf andere Gebiete ausdehnen. Dazu weiter unten mehr.
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Was ist nicht versichert?
In diesen Fällen greift die Firmenrechtsschutzversicherung nicht:
- In der Regel bei Streitigkeiten, für die andere Rechtsschutzversicherungen zuständig sind, z. B. Marken- und Patentrechtsschutzversicherung oder Bauherrenrechtsschutzversicherung. Manche Versicherer decken jedoch in bestimmten Tarifen auch die beiden beispielhaft genannten Gebiete mit ihrer Firmenrechtsschutzversicherung ab.
- In der Regel bei Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss begonnen haben.
- Rechtsstreitigkeiten, für die eine private Rechtsschutzversicherung zuständig ist.
- Abwehr berechtigter Schadensersatzansprüche, bei denen Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht zuständig sind.
Was genau bei einer konkreten Firmenrechtsschutzversicherung ausgeschlossen ist, variiert nach Anbieter und Tarif. Deshalb gehört dieser Punkt mit auf die Checkliste, bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden.
Wie setzt sich die gewerbliche Rechtsschutzversicherung zusammen?
Der Gewerberechtsschutz ist oft modular aufgebaut. Das ist von Vorteil, weil Unternehmen so ihren Versicherungsschutz optimal an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Sie zahlen nur für die Module, die für ihre spezifischen Risiken relevant sind. Damit sparen Sie Kosten bei einem gleichzeitig effektiv auf Ihre Belange angepassten Schutz.
Bei Bedarf können Sie die Gewerberechtsschutzversicherung für Ihr Unternehmen durch zusätzliche Module erweitern. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn sich Ihr Geschäftsmodell ändert.
Der Basisschutz der gewerblichen Rechtsschutzversicherung unterscheidet sich je nach Versicherungsanbieter. Häufig umfasst er aber mehrere der folgenden Module:
- Der allgemeine Firmenrechtsschutz enthält u. a. den Steuerrechtsschutz für Streitigkeiten mit dem Finanzamt
- Der Arbeitsgeberrechtsschutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Angestellten enthält auch den Sozialrechtsschutz für Unstimmigkeiten mit Sozialversicherungsträgern
- Verkehrsrechtsschutz bei Streitigkeiten wegen geschäftlich genutzter Fahrzeuge, inklusive einfachem Strafrechtsschutz für fahrlässig begangene Straftaten der mitversicherten Personen
- Immobilienrechtsschutz für Unternehmen, die Geschäftsräume besitzen oder angemietet haben
Meist sind auch eine telefonische Rechtsberatung, eine Online-Rechtsberatung oder eine Mediation ohne zusätzliche Kosten in der Basisabsicherung der gewerblichen Rechtsschutzversicherung enthalten.
Hinzubuchbare Module weiten den Versicherungsschutz aus auf Bereiche, die für Ihr Unternehmen ebenfalls relevant sein können:
- Erweiterter Strafrechtsschutz bei vorsätzlich begangenen Straftaten der mitversicherten Personen
- Firmenvertragsrechtsschutz, z. B. bei Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen
- Standesrechtsschutz für Berufsgruppen mit Standesrecht wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte oder Architektinnen und Architekten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten mit Behörden
- Datenrechtsschutz bei Verfahren im Zusammenhang mit dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
- Wettbewerbsrechtsschutz bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten
- Versicherungsvertragsrechtsschutz bei Streitigkeiten mit anderen Versicherern, mit denen Sie einen Vertrag geschlossen haben
- Schadenersatzrechtsschutz für die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche
- Forderungsmanagement-Rechtschutz für das Eintreiben ausstehender Forderungen bei Kundinnen und Kunden
Was leistet die Firmenrechtsschutzversicherung?
Falls es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, können im Leistungsfall folgende Kosten von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden:
- Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung
- Kosten für eine Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung
- Gerichtskosten
- Kosten für Sachverständige (z. B. Reise- und Hotelkosten für die Aussage vor Gericht)
- Kosten für die Erstellung von Gutachten
- Kosten für Zeuginnen und Zeugen (z. B. Reise- und Hotelkosten für die Aussage vor Gericht)
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Kosten im Versicherungsfall abgewickelt werden:
- Bei der Direktabrechnung rechnen die Anwältin, der Anwalt oder das Gericht direkt mit der Versicherung ab. In diesem Fall müssen Sie als Versicherungsnehmerin oder -nehmer nicht in Vorleistung treten.
- Bei einer Vorleistung durch Versicherungsnehmer/-innen müssen Sie in manchen Fällen (z. B. bei bestimmten Kosten für Anwältinnen, Anwälte oder Gutachterinnen und Gutachter sowie in den Fällen, in denen der Versicherer keine Direktabrechnung akzeptiert) die Kosten zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnungen bei der Versicherung ein und bekommen die erstattungsfähigen Kosten zurück.
Wie die Kosten abgewickelt werden, hängt vom Versicherungsanbieter ab. Es empfiehlt sich, diese Bedingungen schon bei der Wahl des Anbieters zu berücksichtigen.
Wie hoch sind die Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung?
Die Kosten für eine Firmenrechtsschutzversicherung variieren stark. Ein Grundschutz für Kleinst- und Kleinfirmen startet oft bei einem Mindestbeitrag von 160 Euro im Jahr. Wie viel Sie der rechtliche Schutz für Ihr Unternehmen letztlich kostet, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, insbesondere:
- Anzahl der Mitarbeitenden: je mehr Mitarbeitende, umso höher die Prämie
- Umfang der Versicherung: je mehr Module, desto höher der Prämienbetrag
- Versicherungssumme: je höher die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag
- Selbstbeteiligung: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie
- Laufzeit: Bei längerer Laufzeit sinkt unter Umständen die Versicherungsprämie.
- Zahlungsweise: Ein jährlicher Zahlungsrhythmus ist oft günstiger als ein monatlicher.
Beispiele für Fälle, in denen die Firmenrechtsschutzversicherung greift
- Entlassung: Ein kleines Unternehmen wird von einer ehemaligen Mitarbeiterin verklagt, weil sie der Meinung ist, dass sie zu Unrecht entlassen wurde. Die frühere Mitarbeiterin fordert eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro. In diesem Fall belaufen sich die Prozesskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungs- und Gerichtskostengesetz (RVG und GKG) auf ca. 30.200 Euro – unter der Annahme, dass der Rechtsstreit durch alle Instanzen geführt wird. Die Firmenrechtsschutzversicherung (Baustein Arbeitgeberrechtsschutz) übernimmt hier die Anwalts- und Gerichtskosten für das Unternehmen, sodass dieses keine Prozesskosten vorschießen muss.
- Lieferant: Ein Unternehmen hat einen Vertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen, der die vereinbarte Lieferfrist nicht einhält. Das Unternehmen muss nun einen anderen Lieferanten beauftragen, um die Produktion aufrechtzuerhalten. Die Kosten für den Ersatzlieferanten belaufen sich auf 20.000 Euro. Dank der Firmenrechtsschutzversicherung kann das Unternehmen unter Beachtung der Versicherungsbedingungen ohne finanzielles Risiko Anwälte beauftragen, um gegen den säumigen Lieferanten vorzugehen. Das Prozesskostenrisiko gemäß RVG und GKG liegt bei etwa 7.000 Euro – unter der Annahme, dass der Rechtsstreit nur in der ersten Instanz geführt wird.
- Datenschutz: Eine Kundin wirft ihrem Dienstleister Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten vor. Der Dienstleister ist der Meinung, dass er die Daten korrekt behandelt hat. Der Versicherer übernimmt die Prozesskosten für die Schadensabwehr, unter anderem Gutachter- Anwalts- und Gerichtskosten.
Firmenrechtsschutzversicherung und Wartezeit
Die Wartezeit bei einer Firmenrechtsschutzversicherung beträgt in der Regel drei Monate, d. h., dass in diesem Zeitraum nach Abschluss der Versicherung noch keine Kosten übernommen werden.
Hierbei handelt es sich um einen definierten Zeitraum, der verstreichen muss, bevor Anspruch auf die Versicherungsleistung besteht. Diese Wartezeit gilt insbesondere für häufig auftretende Streitbereiche wie Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht oder Steuerrecht.
Beim Rechtsschutz für Forderungsmanagement beträgt die Wartezeit sechs Monate. Das bedeutet, dass erst Forderungen von der Firmenrechtsschutzversicherung gedeckt sind, die sechs Monate nach Abschluss der Versicherung erhoben werden.
Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Abschluss des Vertrags, jedoch nur für unvorhersehbare Ereignisse. Das betrifft zum Beispiel Fälle, in denen fahrlässig ein Schaden verursacht wird oder Schadensersatzansprüche gestellt werden.
Wenn Sie den Anbieter für den Firmenrechtsschutz wechseln, entfällt die Wartezeit in der Regel, vorausgesetzt, dass beim vorherigen Anbieter die gleichen Risiken versichert waren.
Häufig gestellte Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung
Rechtliche Streitigkeiten jeglicher Art können finanzielle Löcher in die Betriebskasse reißen, die schnell die Existenz bedrohen. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Unternehmen sind Sie im Fall der Fälle nicht nur finanziell abgesichert, sondern bei kundigen Anwältinnen und Anwälten bestens aufgehoben.
Nein, der Versicherungsfall muss grundsätzlich innerhalb der Versicherungszeit eintreten. Es gibt Versicherer, die auch rückwirkend versichern, aber nur zu eingeschränkten Bedingungen und ausschließlich für geringe Schadenssummen.
Wie viel eine betriebliche Rechtsschutzversicherung kostet, hängt von vielen Variablen ab. Kleine Unternehmen mit wenigen oder gar keinen Angestellten, die nur ein bis zwei Räume für ihr Unternehmen gemietet haben und kein Auto benötigen, sind schon mit geringen Beiträgen pro Jahr ausreichend versichert. Für eine passgenaue Betriebsrechtsschutzversicherung für größere Unternehmen ist es immer günstig, sich bei der Auswahl der nötigen Versicherungsmodule beraten zu lassen.