Betriebshaftpflichtversicherung – damit Sie in Ruhe arbeiten können
Wer ein Unternehmen hat, geht täglich Risiken ein. Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Umso wichtiger ist es, das Unternehmen gegen Schäden an Dritten zu versichern – damit kleine Fehltritte nicht zu existenzbedrohenden Schadensersatzzahlungen führen. Mit der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung können die genannten Risiken abgefedert werden.

Betriebshaftpflichtversicherung – einfach erklärt
- Schutz vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
- Individuelle Anpassung je nach Branche und Bedarf
- Hohe Versicherungssummen (standardmäßig bis zu 10 Millionen Euro, bei einigen Gesellschaften auch darüber hinaus möglich)
- Erweiterbar um speziellen Schutz für Vermögensschäden
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört zu den gewerblichen Versicherungen, die Unternehmen vor den Folgen von Fremdschäden schützen. Die BHV deckt Schäden ab, die Unternehmende oder Mitarbeitende einer dritten Person zufügen. Neben Personen- und Sachschäden sichert die betriebliche Haftpflichtversicherung auch finanzielle Folgeschäden und Umweltschäden ab. Für manche Branchen ist die Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend.
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Abgrenzung zur Berufshaftpflicht
Der wesentliche Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht bezieht sich auf die Abdeckung sogenannter echter und unechter Vermögensschäden:
- Ein echter Vermögensschaden entsteht als direkter finanzieller Nachteil, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert – etwa, wenn eine Anwältin ihren Mandanten zu spät über eine Zahlungsfrist informierte und dieser nun Strafgebühren zahlen muss. Die Berufshaftpflicht deckt auch echte Vermögensschäden ab.
- Ein unechter Vermögensschaden, der auch „Vermögensfolgeschaden“ genannt wird, resultiert aus einem Personen- oder Sachschaden. Beispiel: Eine Maschine wurde beschädigt, was zu einem Produktionsausfall führt, der den Umsatz einbrechen lässt. Die Betriebshaftpflicht deckt lediglich Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden) ab.
Warum eine Betriebshaftpflicht?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für ein Unternehmen die beste Möglichkeit, sich gegen Schäden Dritter zu wappnen. Je nach Ausrichtung des Unternehmens ist die Versicherung nicht teuer – kann aber im Ernstfall davor bewahren, Schäden in einer Höhe begleichen zu müssen, die die Existenz des Unternehmens gefährden könnten. Nicht zu unterschätzen ist auch der Vorteil des passiven Rechtsschutzes durch eine Betriebshaftpflichtversicherung: Er hilft, Forderungen von Dritten zu prüfen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Ob Kleinstunternehmen, freiberuflich tätige Person, Mittelstand oder Großunternehmen: Lassen Sie sich von Profis beraten! Wir bei tecis kennen uns bestens aus mit gewerblichen und damit auch mit Betriebshaftpflichtversicherungen. Unser Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten findet in unserem breiten Produktportfolio und mithilfe ausgewählter Partner das passende Angebot für Sie und Ihr Unternehmen – persönlich, nachhaltig und individuell.
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht für eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt es nicht. Allerdings ist für manche Berufsgruppen eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben – nämlich dann, wenn die Berufsausübung das Risiko birgt, Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehende Vermögensschäden zuzufügen. Auch Mitglieder berufsständischer Körperschaften (Kammern) unterliegen einer Berufshaftpflicht.
Im Grunde ist es jedoch für jedes Unternehmen ratsam, eine BHV abzuschließen, wenn das Risiko besteht, dass Dritte oder das Eigentum Dritter beschädigt werden.
Was ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab? Sie bietet umfassenden Schutz und vor allem finanzielle Sicherheit für Firmen jeder Größe und Branche und deckt im Regelfall folgende Schäden ab:
- Personenschäden (Übernahme der Kosten etwa für eine Heilbehandlung oder für Schmerzensgeld)
- Sachschäden (Übernahme der Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung zerstörter Gegenstände)
- Vermögensfolgeschäden (Übernahme der Kosten für Verdienst- oder Gewinnausfälle, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren)
- Umweltschäden gemäß dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG), etwa durch Feuer oder die Emission von Schadstoffen
Weitere Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung:
- Prüfung der Schadensersatzansprüche – sind die Ansprüche generell und in der geforderten Höhe gerechtfertigt?
- (Passiver) Rechtsschutz – unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; bei einem Prozess der vom Versicherungsschutz umfasst ist, trägt die Versicherung die Gerichtskosten sowie die Kosten für Anwältinnen, Anwälte und Sachverständige.
- Ausgleich des Schadens – bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
- Nachhaftung – Mit der Nachhaftung wird festgelegt, wie lange die Versicherung noch gilt, wenn ein Unternehmen seinen Betrieb eingestellt hat.
- Vorsorge für hinzukommende Risiken – Durch die Vorsorgeversicherung der BHV sind auch neu hinzukommende Risiken abgedeckt.
Eine optionale Erweiterung durch Zusatzbausteine ist empfehlenswert, damit der Versicherungsumfang so passend wie möglich auf das Unternehmen zugeschnitten werden kann – zum Beispiel mit einer Produkthaftpflicht, einer Vermögensschadenhaftpflicht oder einer Umwelthaftpflicht.
Welche Schäden deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel nicht ab?
- Erfüllungsschäden (ein Schuldverhältnis aus einem Vertrag wird nicht ordnungsgemäß erfüllt, z. B. wenn ein Handwerker nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbringt)
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Gerätschaften – bei vielen Versicherungstarifen sind Schäden an gemieteten Objekten jedoch mitversichert
- Vermögensschäden, die nicht aus Sach- oder Personenschäden resultieren
- Eigenschäden am Firmeninventar oder an elektrischen Geräten
- Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) – diese lassen sich über einen zusätzlichen Baustein mitversichern
Schadensbeispiele: Hier würde die Betriebshaftpflichtversicherung greifen
Um verständlicher zu machen, in welchen Situationen die Betriebshaftpflichtversicherung greift, hier ein paar Beispiele:
- Ein Kunde rutscht auf dem frisch geputzten Boden eines Cafés aus und bricht sich beim Versuch, den Sturz abzufangen, das Handgelenk. Der Kunde muss im Krankenhaus und danach beim Arzt behandelt werden. Dies ist ein typisches Beispiel für einen Personenschaden. Als Freiberufler hat der Kunde durch den Unfall einen Verdienstausfall zu beklagen. Der Verdienstausfall ist ein Beispiel für einen Vermögensschaden, der aus einem Personenschaden hervorgeht.
- Der Angestellte eines Sanitärbetriebs setzt in der Wohnung einer Kundin eine neue Wasseruhr nicht richtig ein – mit der Folge, dass die Leitung undicht wird und Wasser in die Wand läuft. Die Versicherung bezahlt die Austrocknung der Wand und eventuell anfallende Reparaturen an Putz und Wandkacheln. Dies ist ein Beispiel dafür, wie die Betriebshaftpflicht einen Sachschaden durch einen Mitarbeiter abdeckt.
Welchen Geltungsbereich hat eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel an Orten, die für die Ausführung der betrieblichen Tätigkeiten aufgesucht werden:
- bei der Arbeit in den eigenen Geschäftsräumen, Betriebseinrichtungen und Filialen
- in betriebseigenen Lagerräumen
- auf dem eigenen Betriebsgelände
- vor Ort bei Kundinnen und Kunden
- an öffentlichen Plätzen
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung richten sich hauptsächlich nach
- dem zu versichernden Risiko (Art der Tätigkeit, z. B. Handwerk vs. Büro)
- der Unternehmensgröße (je mehr Mitarbeitende, desto höher der Beitrag)
- dem Jahresumsatz (je höher der Umsatz, umso höher der Beitrag)
- der Höhe der Selbstbeteiligung (je höher der Selbstbehalt, desto geringer der Beitrag)
- ggf. der Anzahl der Zusatzbausteine
Wie viel Selbstbehalt ist sinnvoll?
Die Selbstbeteiligung (der Selbstbehalt) beeinflusst unter anderem, wie teuer die Versicherungsprämie wird. Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Selbstbehalt so zu wählen, dass man ihn im Schadensfall tatsächlich stemmen kann, ohne in eine existenzbedrohende Situation zu geraten.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung sein?
Die Deckungssumme ist die Höchstsumme, die eine Versicherung im Schadensfall erstattet. Die empfohlene Deckungssumme für eine Betriebshaftpflichtversicherung beträgt mindestens 3 bis 5 Millionen Euro. Oft wird aber auch eine Deckungssumme von pauschal 10 Millionen Euro empfohlen.
Tipp: Wählen Sie die Deckungssumme Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung hoch genug, damit im Fall der Fälle das Geld der Versicherung reicht und nicht das eigene Betriebsvermögen herhalten muss.
Welche Fristen muss ich bei der Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung einhalten?
In der Regel haben Betriebshaftpflichtversicherungen eine Laufzeit von einem Jahr, die sich automatisch verlängert, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kündigen möchten, beachten Sie die Kündigungsbedingungen Ihrer Versicherung, diese sehen häufig eine Drei-Monats-Frist zum Jahresende vor und erfordern eine schriftliche Kündigung.
Bei Betriebshaftpflichtversicherungen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren sind die Versicherungsprämien oft geringer, dafür können Sie den Vertrag aber meist auch erst später kündigen – es sei denn, es liegt eine Gewerbeabmeldung oder ein anderer außerordentlicher Kündigungsgrund vor.
Häufig gestellte Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Nein, es gibt keine Wartezeit beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Sie sind verpflichtet, die Versicherung so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach sieben Tagen, über den eingetretenen Schadensfall zu informieren.
Gerade Kleinunternehmen profitieren vom Schutz vor existenzbedrohenden Kosten, denn die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen können. Da die Kundschaft häufig eine BHV voraussetzt, ist der Versicherungsschutz zudem ein echter Vorteil bei der Auftragsvergabe. Für Kleingewerbe sind die Versicherungsbeiträge oft sehr erschwinglich, teilweise im einstelligen Eurobereich pro Monat. Die Beiträge sind außerdem häufig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.