Inhaltsversicherung – der Schutz beweglicher Dinge eines Unternehmens
Hagel beschädigt das Firmenfahrzeug, ein Feuer verwüstet die Lagerhalle oder bei einem Einbruch werden wichtige Geräte gestohlen – das kann alles teuer werden und hält den Betrieb auf, was meist auch zu Einbußen beim Umsatz führt. Die Inhaltsversicherung schützt Ihre Firma vor solchen und weiteren Risiken und trägt somit wesentlich zur finanziellen Stabilität und Sicherheit Ihres Unternehmens bei.

Inhaltsversicherung – einfach erklärt
- Die Inhaltsversicherung deckt in der Regel Schäden an Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten ab, die unter anderem durch Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Elementargefahren entstehen können.
- Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder die Wiederbeschaffung zerstörter oder gestohlener Gegenstände, die von dem Versicherungsschutz umfasst sind. Somit können Sie den Geschäftsbetrieb schnell wieder aufnehmen.
- Verschiedene Zusatzbausteine erweitern bei Bedarf den Versicherungsschutz.
- Ohne eine Inhaltsversicherung können unvorhergesehene Schäden das Unternehmen so stark finanziell belasten, dass im schlimmsten Fall die Insolvenz droht.
Definition: Was ist eine Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung ist eine Form der Sachversicherung, die speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende konzipiert ist. Sie schützt das bewegliche Betriebsinventar eines Betriebs vor verschiedenen Gefahren – denn ein Schaden an der Betriebseinrichtung etwa durch Feuer, Wasser oder Naturkatastrophen kann schnell an die finanzielle Substanz gehen.
Die Inhaltsversicherung wird auch Betriebsinhaltsversicherung, Firmeninhaltsversicherung, Inventarversicherung, Sachinhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung oder Gewerbeinhaltsversicherung genannt.
Wann greift eine Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung greift, wenn Schäden an der Betriebseinrichtung, Waren oder Vorräten eines Unternehmens durch bestimmte versicherte Ereignisse entstehen. Die Versicherung schützt hier vor Schäden an folgenden beweglichen Gegenständen:
- Maschinen und Werkzeuge
- EDV-Anlagen, Büroeinrichtung
- Warenbestände
- Vorräte und Rohstoffe für die Weiterverarbeitung
- fremdes Eigentum, z. B. das von Betriebsangehörigen oder Kundinnen und Kunden
Welche Schäden deckt eine Inhaltsversicherung ab?
In der Grunddeckung sind bei der Inhaltsversicherung meist Schäden durch folgende Ursachen abgedeckt, wobei es hier auf die Einhaltung der Versicherungsbedingungen ankommt:
- Leitungswasser
Beispiel für ein Unternehmen mit teuren Geräten: In einem Produktionsbetrieb ist ein Rohr in der Decke geplatzt und hat eine teure Maschine beschädigt. Die Reparaturkosten für die Maschine belaufen sich auf 100.000 Euro. - Feuer
Beispiel für ein Unternehmen mit hohen Sachwerten: Ein Produktionsbetrieb erleidet einen Brand, der durch einen technischen Defekt in einer Maschine ausgelöst wurde. Die Flammen greifen schnell auf andere Maschinen und das Gebäude über. Es entsteht ein Sachschaden in Höhe von 500.000 Euro. - Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag
Beispiel eines Blitzschlags in einer Schreinerei, der eine Überspannung verursacht: Die CNC-Fräse, das Kassensystem und der Betriebsserver werden beschädigt. Elektroinstallationen müssen repariert werden und es kommt zu Produktionsausfällen. Fiktive Schadenssumme: 28.000 Euro (Reparaturen, Ersatzgeräte, entgangene Gewinne). - Sturm und Hagel
Beispiel für Sturm- und Hagelschäden an einem Bürogebäude: Hagelkörner haben die Fensterscheiben eines Bürogebäudes zerstört und dabei einen Schaden von 20.000 Euro verursacht. Die Versicherung leistet eine Entschädigung in Höhe des Versicherungswerts der Fensterscheiben. - Einbruchdiebstahl
Beispiel für einen Einbruch in ein Juweliergeschäft: Die Täter brachen nachts die Tür auf und stahlen Schmuck im Wert von 100.000 Euro. Die Einbruch-/Diebstahlversicherung des Juweliers deckt den Verlust ab und übernimmt die Kosten für die Reparatur der Tür und die Installation eines neuen Sicherheitssystems. - Vandalismus nach einem Einbruch
Beispiel für einen Einbruch und Verwüstungen in einem Bekleidungsgeschäft: Eindringlinge brechen nachts die Tür des Geschäftes auf und entwenden hochwertige Markenware. Danach werfen sie Regale um, zerstören Kleidungsstücke, brechen die Kasse auf und beschädigen das Mobiliar. Dabei wird ein Schaden in Höhe von 80.000 Euro verursacht.
In der Aufbaudeckung können unter anderem auch folgende Gefahren durch die Inhaltsversicherung abgedeckt werden:
- Elementargefahren wie Überschwemmungen, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Vulkanausbruch
- innere politische Unruhen, böswillige Beschädigung
- Streik, Aussperrung
- Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen
- Transportgefahren
- Schäden durch Rauch
- Ertragsausfall bei Unterbrechung des Betriebs
- gewerblicher Mietausfall
- technische Schäden an elektronischen Geräten, etwa Computern u. a.
- Glasbruch (u. a. bei Fenstern und Schaufensterscheiben)
- Schäden aus leichter Fahrlässigkeit (bei Schäden aus grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen)
Welche Schäden deckt die Inhaltsversicherung nicht ab?
Der genaue Deckungsumfang kann zwar je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif variieren, in der Regel sind aber die folgenden Schäden von einer Inhaltsversicherung nicht abgedeckt:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Verschleiß und Verfall
- Schäden durch schlechte Wartung
- Schäden am Gebäude selbst, für die eine Gebäudeversicherung zuständig ist
Welche Leistungen erbringt die Inhaltsversicherung?
Die Firmeninhaltsversicherung ermöglicht Unternehmen, nach einem Schadensfall den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten oder zeitnah wieder aufzunehmen, ohne bzw. lediglich verringert auf eigenes Kapital oder Kredite zurückgreifen zu müssen.
Je nach Ausgestaltung des konkreten Vertrags übernimmt die Inhaltsversicherung im Schadensfall unter anderem folgende Kosten:
- Lösch-, Aufräum- und Abbrucharbeiten
- provisorische Sicherheitsmaßnahmen
- Austausch von Schlössern nach Einbruch
- Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen und Akten
- Reparatur beschädigter Gegenstände
- Neuwerterstattung für nicht reparierbare Gegenstände
- Wiederbeschaffung zerstörter oder gestohlener Dinge
- Unterstützung bei der Schadensregulierung und Ermittlung von Fremdverschulden
- Kosten für die Beauftragung Sachverständiger
Wie hoch sind die Kosten einer Inhaltsversicherung?
Die Kosten einer Inhaltsversicherung für Gewerbe variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Inventar: Der Wert des zu versichernden Inventars ist ein Hauptfaktor für die Beitragshöhe.
- Bauart: Die Bauweise des Gebäudes, aber auch bereits vorhandene Sicherheitsvorkehrungen können die Kosten beeinflussen.
- Branche: Risikoreiche Branchen wie Gastronomie oder Chemie zahlen in der Regel höhere Prämien als risikoärmere Branchen.
- Standort: Die Lage des Betriebs beeinflusst die Höhe der Prämie. Beispielsweise kann es in Gebieten mit hoher Einbruchsrate oder erhöhtem Risiko durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen zu höheren Kosten kommen.
- Vorschäden: Frühere Schadensfälle führen unter Umständen zu höheren Prämien.
Lassen Sie sich am besten von den Spezialistinnen und Spezialisten unseres Netzwerks beraten, wie Sie Ihre Inhaltsversicherung konkret zusammenstellen. So ist gewährleistet, dass die Versicherung passgenau auf die Belange Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
Häufig gestellte Fragen zur Inhaltsversicherung
Die Sachinhaltsversicherung – auch Gewerbeinhaltsversicherung oder kurz Inhaltsversicherung genannt – ist per Definition eine Versicherungsform, die das bewegliche Vermögen eines Unternehmens oder Gewerbebetriebs gegen Zerstörung oder Beschädigung schützt. Im Schadensfall bietet die Sachinhaltsversicherung finanzielle Unterstützung für den Ersatz oder die Reparatur der versicherten Gegenstände.
Ja, fremdes Eigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Inhaltsversicherung mitversichert sein. So muss das fremde Eigentum insbesondere zu den versicherten Gegenständen der Inhaltsversicherung gehören, z. B. Dinge, die dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin zur Bearbeitung, Nutzung, Verwahrung oder zum Verkauf überlassen wurden. Gleichzeitig darf keine Vereinbarung bestehen, dass diese Dinge nicht durch die Versicherung abgedeckt werden müssen. Wichtig ist, dass Sie den Wert des fremden Eigentums bei der Festlegung der Versicherungssumme berücksichtigen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Ja, die Inhaltsversicherung ist von der Steuer absetzbar. Sie gilt als betriebliche Versicherung, die Sie in Ihrer Steuererklärung als Betriebsausgabe angeben können.
Die Kosten einer Geschäftsinhaltsversicherung variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Wert des Inventars, von der Branche des Unternehmens und vom Standort des Betriebs. Durch Zusatzbausteine können Sie die Kosten für die Inhaltsversicherung Ihres Gewerbes genau auf Ihre Belange abstimmen.