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Warum eine betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen?

Seit 2019 sind Sie als Arbeitgeber in der Regel gesetzlich verpflichtet, sich mit bis zu 15 Prozent % an den Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu beteiligen.

Bei richtigem Einsatz hat die bAV einige Vorteile, die sie auch für Arbeitgeber äußerst attraktiv macht. Die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten erlauben es zudem, die bAV so zu gestalten, dass sie Ihrem Unternehmen einen großen Nutzen auf verschiedenen Ebenen bietet.

Nutzen der betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeitende

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und hilft, Versorgungslücken im Alter zu schließen. Zu diesem Zweck wird durch Entgeltumwandlung und mit Unterstützung des Arbeitgebers über Jahre hinweg ein Vermögen aufgebaut, das dann nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zur Verfügung steht. Beim Ansparen von Geld mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge profitieren Beschäftigte von steuerlichen Vorteilen sowie von Ersparnissen bei den Sozialabgaben. Da die Sozialabgaben seit Jahren kontinuierlich steigen, bietet die bAV an dieser Stelle eine spürbare Entlastung.

Nutzen der bAV für Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge hat für Arbeitgeber Vorteile auf verschiedenen Ebenen, die im Folgenden näher erläutert werden. 

Die Arbeitgebermarke stärken

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Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann Ihr Unternehmen sich als attraktiver, zukunftsgewandter Arbeitgeber positionieren, der sich für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt. Eine Integration der bAV ins Employer Branding macht nach außen deutlich, dass Ihr Unternehmen in die Zukunft seiner Mitarbeitenden investiert. Das kann das Image verbessern und das Vertrauen aktueller und potenzieller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann Ihr Unternehmen sich als attraktiver, zukunftsgewandter Arbeitgeber positionieren, der sich für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt. Eine Integration der bAV ins Employer Branding macht nach außen deutlich, dass Ihr Unternehmen in die Zukunft seiner Mitarbeitenden investiert. Das kann das Image verbessern und das Vertrauen aktueller und potenzieller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken.

Mitarbeitende gewinnen und binden

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Die betriebliche Altersvorsorge ist für etwa 84 % der Beschäftigten ein entscheidender Faktor bei der Arbeitgeberwahl.* Unternehmen, die eine attraktive bAV anbieten, heben sich positiv von der Konkurrenz ab. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel kann die betriebliche Altersvorsorge daher einen Vorsprung bei der Gewinnung neuer Talente schaffen. Mit einer gut kommunizierten und finanzierten betrieblichen Altersvorsorge zeigen Sie Wertschätzung und langfristiges Engagement für Ihre Belegschaft. Das kann die Zufriedenheit, Motivation und Loyalität der Mitarbeitenden steigern und die Fluktuation senken – wertvolles Know-how wird so im Unternehmen gebunden.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für etwa 84 % der Beschäftigten ein entscheidender Faktor bei der Arbeitgeberwahl.* Unternehmen, die eine attraktive bAV anbieten, heben sich positiv von der Konkurrenz ab. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel kann die betriebliche Altersvorsorge daher einen Vorsprung bei der Gewinnung neuer Talente schaffen. Mit einer gut kommunizierten und finanzierten betrieblichen Altersvorsorge zeigen Sie Wertschätzung und langfristiges Engagement für Ihre Belegschaft. Das kann die Zufriedenheit, Motivation und Loyalität der Mitarbeitenden steigern und die Fluktuation senken – wertvolles Know-how wird so im Unternehmen gebunden.

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Auf den umgewandelten Bruttolohnanteil, der in die bAV fließt, sparen Unternehmen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die durchschnittliche Ersparnis beträgt etwa 20 % der umgewandelten Beträge – Tendenz steigend.

Als Arbeitgeber können Sie alle Beiträge, die Sie zur bAV ihrer Beschäftigten leisten, als Betriebsausgaben voll absetzen. Diese Betriebsausgaben mindern Ihren zu versteuernden Gewinn und senken damit die Steuerlast, etwa die Körperschaftsteuer oder die Gewerbesteuer.

Auf den umgewandelten Bruttolohnanteil, der in die bAV fließt, sparen Unternehmen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die durchschnittliche Ersparnis beträgt etwa 20 % der umgewandelten Beträge – Tendenz steigend.

Als Arbeitgeber können Sie alle Beiträge, die Sie zur bAV ihrer Beschäftigten leisten, als Betriebsausgaben voll absetzen. Diese Betriebsausgaben mindern Ihren zu versteuernden Gewinn und senken damit die Steuerlast, etwa die Körperschaftsteuer oder die Gewerbesteuer.

Zu den bereits erwähnten Vorteilen, gibt es auch weitere Themen, die für Sie Vorteile bieten. 

Mögliche Alternative zur Lohnerhöhung

Die bAV bietet sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Vorteile und kann deshalb während der Einzahlungsphase für beide Seiten die wirtschaftlichere Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung sein.

Für das Jahr 2026 gelten für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse unter anderem folgende Freibeträge bei der betrieblichen Altersvorsorge:

Steuerliche Freibeträge

  • Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuerfrei eingezahlt werden.
  • Die BBG beträgt 2026 einheitlich 101.400 Euro.
  • Daraus ergibt sich ein steuerfreier Höchstbetrag von 8.112 Euro pro Jahr bzw. 676 Euro pro Monat für Beiträge zur bAV.

Sozialversicherungsrechtliche Freibeträge

  • Bis zu 4 % der BBG sind sozialabgabenfrei.
  • Das entspricht 4.056 Euro pro Jahr bzw. 338 Euro pro Monat.

Beiträge, die diese Freibeträge überschreiten, sind steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig.

Übersicht der Freibeträge 2026

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Es ergibt sich eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Angestellte:

  • Arbeitnehmende können monatlich ihren Wunschbetrag (im Rahmen der Höchstgrenzen) vom Brutto-Gehalt in die bAV fließen lassen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. So sparen sie Steuern und in der Regel Sozialabgaben.
  • Arbeitgeber sparen zudem Lohnnebenkosten, da sie auf umgewandeltes Entgelt keine Sozialabgaben zahlen müssen. Stattdessen zahlen sie einen bestimmten Zuschuss (bis zu 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags oder freiwillig auch wesentlich mehr) in die bAV ein und können diesen Zuschuss als Betriebsausgaben absetzen. Bis zu 20 % Zuschuss sind in der Regel durch die gesparten Sozialabgaben refinanziert. 

Wirtschaftlichkeit

Es folgen einige Beispiele, wann ein Arbeitgeberzuschuss tatsächlich kostenneutral ist. Eigene Darstellung: Bei den Berechnungen handelt es sich ausschließlich um schematische Beispielrechnungen – ohne Gewähr.

Ausgangssituation 1:

  • Der/die Arbeitnehmer/-in wandelt monatlich 200 Euro vom Bruttogehalt in die bAV um.
  • Der Arbeitgeber zahlt den gesetzlichen Zuschuss von 15 % nach BRSG.

Die Berechnung:

200 € umgewandelter Betrag x 15 % = 30 € Zuschuss

Ergebnis:

Da der Arbeitgeber normalerweise etwa 40 Euro (20 %) Sozialabgaben auf 200 Euro zahlen müsste, spart er bei einem Zuschuss von nur 30 Euro effektiv 10 Euro pro Monat.

Ausgangssituation 2:

  • Der/die Arbeitnehmer/-in wandelt monatlich 200 Euro vom Bruttogehalt in die bAV um.
  • Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von 20 %.

Die Berechnung:

200 € umgewandelter Betrag x 20 % = 40 € Zuschuss

Ergebnis:

In diesem Fall bliebe der Arbeitgeberzuschuss kostenneutral, weil der Zuschuss so hoch ist wie die Sozialabgaben wären.

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Gute Gründe für das Matching-Modell 100 %

Trotzdem kann es sich auf einer anderen Ebene für Sie als Arbeitgeber lohnen, einen höheren Zuschuss als die gesetzlich vorgegebenen 15 % zu gewähren – nämlich, um im eigenen Unternehmen eine Atmosphäre der Anerkennung für die Leistungen der Belegschaft zu schaffen.

Bei einem Matching-Modell mit einem Zuschuss von 100 % beispielsweise zahlen Unternehmen genauso viel Geld ein, wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Entgelt umwandeln lassen. Die Vorteile liegen unter anderem darin, dass die Mitarbeitenden ihren Beitrag flexibel bestimmen und sehr transparent erkennen können, welchen Zuschuss sie erhalten.

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dafür sorgen, dass Ihre Angestellten nahezu doppelt so schnell ein Vermögen fürs Alter aufbauen können, kann das zudem bei der Bindung der Mitarbeitenden an den Betrieb helfen. Eine solche bAV-Vereinbarung kann deshalb auch zur allgemeinen Zufriedenheit in der Belegschaft beitragen. Und last, but not least kann auch Ihr Image als Arbeitgeber nach außen enorm gewinnen.

Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Die betriebliche Altersvorsorge hilft Unternehmen, zentrale gesetzliche Pflichten zu erfüllen:

  • AVmG: Das Altersvermögensgesetz fördert die private und betriebliche Altersvorsorge, insbesondere durch das Recht auf Entgeltumwandlung für Arbeitnehmende. Die bAV ist ein anerkannter Weg, Mitarbeitenden eine zusätzliche Altersvorsorge zu bieten und damit die gesetzlichen Fördermöglichkeiten zu nutzen.
  • BRSG: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, bei Entgeltumwandlung in der Regel einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 15 % des umgewandelten Betrags zu zahlen und seine Mitarbeitenden umfassend über die bAV zu informieren. Die bAV-Lösungen unterstützen Unternehmen dabei, diese Zuschusspflicht und die Informationspflicht gesetzeskonform umzusetzen.
  • BetrAVG: Das Betriebsrentengesetz regelt die Rahmenbedingungen für die bAV, unter anderem die Unverfallbarkeit von Anwartschaften, Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmenden sowie die Durchführungswege (siehe weiter unten). Das BetrAVG ist damit ein umfassendes Arbeitnehmerschutzgesetz, das die Durchführung, Absicherung und Transparenz der betrieblichen Altersvorsorge sicherstellt.

Soziale Verantwortung übernehmen

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Mit der betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht der Arbeitgeber eine zusätzliche Absicherung der Belegschaft fürs Alter; als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie so zur finanziellen Sicherheit der Beschäftigten nach dem Berufsleben bei. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Herausforderungen der gesetzlichen Rente ist die bAV ein wichtiger Beitrag zur sozialen Absicherung der Angestellten. Für Arbeitgeber, die sich mit mehr als dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss an der bAV beteiligen, bietet sich zudem die Chance, die Bindung der Mitarbeitenden zu stärken, das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern und sich als sozial engagiertes Unternehmen zu positionieren.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht der Arbeitgeber eine zusätzliche Absicherung der Belegschaft fürs Alter; als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie so zur finanziellen Sicherheit der Beschäftigten nach dem Berufsleben bei. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Herausforderungen der gesetzlichen Rente ist die bAV ein wichtiger Beitrag zur sozialen Absicherung der Angestellten. Für Arbeitgeber, die sich mit mehr als dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss an der bAV beteiligen, bietet sich zudem die Chance, die Bindung der Mitarbeitenden zu stärken, das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern und sich als sozial engagiertes Unternehmen zu positionieren.

Welche Durchführungswege gibt es für die betriebliche Altersvorsorge?

Das Gesetz erlaubt fünf verschiedene Wege (sogenannte Durchführungswege) für die betriebliche Altersvorsorge. Dabei sind allen Optionen zwei Dinge gemeinsam. Erstens: Als Arbeitgeber können Sie den Durchführungsweg, den Anbieter und die Anlageform festlegen (z. B. Direktversicherung oder Unterstützungskasse). Zweitens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten das angesparte Geld wahlweise als monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung.

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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der einfachsten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine Lebens- oder Rentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Die versicherte Person und bezugsberechtigt im Leistungsfall ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer.

Der Ablauf im Überblick:

  • Als Unternehmen wählen Sie den Versicherer und den Tarif aus und schließen den Vertrag ab.
  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Sie als Arbeitgeber einigen sich auf einen monatlichen Beitrag, der meist direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird (Entgeltumwandlung). Alternativ können Sie die Beiträge auch ganz übernehmen.
  • Ihr Unternehmen zahlt die Beiträge in eine klassische oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ein.

Unser Netzwerk aus Spezialistinnen und Spezialisten berät Sie gerne, welche Möglichkeiten der Direktversicherung am besten zu Ihrem Unternehmen passen könnte.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Sie wird vom Arbeitgeber oder von mehreren Arbeitgebern gegründet und verwaltet die Beiträge unabhängig vom Unternehmen. Alternativ können Arbeitgeber auch bestehenden Gruppenunterstützungskassen beitreten.

Der Arbeitgeber schließt eine Versorgungszusage für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ab und zahlt regelmäßig Beiträge an die Unterstützungskasse. Die Finanzierung kann entweder durch den Arbeitgeber allein oder durch Entgeltumwandlung erfolgen.

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die Beiträge in eine Rückdeckungsversicherung investiert, die die zugesagten Leistungen absichert. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in Rente geht, zahlt die Unterstützungskasse das Geld an den Arbeitgeber, der es dann an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer weiterleitet. Gegen eine Gebühr kann die Leistungsabwicklung auch an die Unterstützungskasse übertragen werden.

Die Unterstützungskasse ist rechtlich eigenständig und nicht der BaFin-Aufsicht unterstellt. Arbeitnehmende haben keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen die Unterstützungskasse, aber der Arbeitgeber haftet subsidiär für die Erfüllung der Versorgungszusage. Bei einer Insolvenz des Unternehmens sind die Versorgungsleistungen durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) abgesichert, der in diesem Fall die Auszahlungen übernimmt.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen. Erst 2002 als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge eingeführt, investiert ein Pensionsfonds z. B. in Aktien- und Rentenfonds oder Anleihen. Damit ergeben sich höhere Renditechancen – jedoch ist auch das Risiko höher. Es stehen aber zu Beginn der Rente mindestens die eingezahlten Beiträge bereit. Der Pensionsfonds zahlt die Rente direkt an die Arbeitnehmenden aus.

Direktzusage

Die Direktzusage ist ein unternehmensinternes Modell (interner Durchführungsweg), es ist nicht zwingend eine Versicherung oder eine externe Versorgungseinrichtung beteiligt. Zur Finanzierung bildet das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Diese Art der bAV kann rein arbeitgeberfinanziert sein, aber auch eine Gehaltsumwandlung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ist möglich. Wie bei der Unterstützungskasse gibt es bei der Direktzusage keine gesetzliche Pflicht für einen Arbeitgeberzuschuss. Die Beiträge sind für die Arbeitnehmenden in unbegrenzter Höhe steuerfrei, was besonders für Führungskräfte und Gutverdienende attraktiv ist.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung und meist als Versicherungsverein organisiert. Die Beiträge (Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge) werden direkt vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt. Die Pensionskasse zahlt im Rentenalter eine lebenslange monatliche Rente aus. Es können auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten vereinbart werden. 

Unser Netzwerk aus Spezialistinnen und Spezialisten unterstützt Sie dabei, eine betriebliche Altersversorgung zu gestalten, die optimal auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist.

Finanzierung der bAV

Es gibt verschiedene Optionen, in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. 

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge

Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt ein Betrieb die Beiträge zur Altersvorsorge komplett aus eigenen Mitteln – zusätzlich zum Gehalt der Mitarbeitenden. Die bAV ist damit eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rente; die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar. Als Unternehmer oder Unternehmerin profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und geringeren Lohnnebenkosten, während Arbeitnehmende eine zusätzliche Altersvorsorge erhalten, ohne selbst Beiträge leisten zu müssen.

Wenn Angestellte die Firma verlassen, gelten bei der arbeitgeberfinanzierten bAV allerdings gesetzliche Mindestfristen und Altersgrenzen, bevor aus einer verfallbaren eine unverfallbare Anwartschaft wird: Unverfallbar sind Anwartschaften erst, wenn Beschäftigte bei Verlassen eines Unternehmens das 21. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage mindestens seit drei Jahren besteht.

Mischfinanzierte bAV

Bei der mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge zahlen Arbeitnehmende einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge ein (Entgeltumwandlung). Seit 2022 muss der Arbeitgeber in der Regel zudem einen Zuschuss von bis zu 15 % auf den umgewandelten Beitrag leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Auf den umgewandelten Betrag fallen bis zu bestimmten Höchstgrenzen keine Steuern und Sozialabgaben an (siehe oben), was die bAV steuerlich attraktiv macht. Der Arbeitgeber überweist monatlich den vereinbarten Betrag aus dem Bruttolohn zuzüglich des eigenen Zuschusses direkt in die bAV. Mit der mischfinanzierten bAV ergibt sich eine sogenannte „sofortige unverfallbare Anwartschaft“, was bedeutet, dass das angesparte Geld etwa bei einem Jobwechsel nicht verfallen kann, weil Arbeitnehmende selbst eingezahlt haben. 

Arbeitnehmerfinanzierte bAV

Eine rein arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitgeberanteil ist heute nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Grund dafür ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das seit 2022 nahezu alle Arbeitgeber verpflichtet, bei Gehaltsumwandlung bis zu 15 % Zuschuss zu den umgewandelten Beiträgen zu zahlen, sofern durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Sieben gute Gründe für tecis als Partner der Wahl für Ihre bAV

Sie interessieren sich dafür, die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen einzuführen, wissen aber nicht, wie Sie das am besten anfangen? Dann sind Sie bei tecis goldrichtig! Wir beraten Sie von Beginn an zu allen Fragen und Strategien und stehen auch danach weiter mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Aus diesen Gründen ist tecis Ihr Partner der Wahl für all Ihre bAV-Vorhaben:

  1. Netzwerk von bAV-Spezialistinnen und -Spezialisten: Die bAV ist komplex und unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben sowie unterschiedlichen Durchführungswegen. tecis verfügt über ein weites Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten, die sich mit der komplexen Materie der bAV bestens auskennen. Gemeinsam mit Ihnen finden sie eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen.
  2. Direkter Kontakt: Eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner steht für Kontinuität in der Zusammenarbeit.
  3. Ganzheitliche Beratung: Unsere Spezialistinnen und Spezialisten sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Sie beraten außerdem zu Fördermöglichkeiten, Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen und vielen weiteren wichtigen Themen bezüglich der bAV.
  4. Umfangreiche Produktauswahl: Aus dem breitgefächerten Angebot unserer renommierten Produktpartner suchen wir mit Ihnen gemeinsam die Lösung aus, die für die Belange Ihres Unternehmens am besten passt. 
  5. Zeitgemäße Anlagekonzepte: Nutzen Sie Fonds- und ETF-basierte Optionen für Ihre Anlagestrategie. Auf Wunsch ist eine Berücksichtigung von Kriterien zur Nachhaltigkeit (ESG) möglich.
  6. Digitale Verwaltung: Mit tecis profitieren Sie von einer effizienten Abwicklung und Betreuung der beruflichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen – von der Informationsstrecke (inkl. Individualisierungsmöglichkeit mit Ihrem Firmenlogo) über den Abschluss bis zur Verwaltung.
  7. Individuelle Beratung der Mitarbeitenden: Alle Mitarbeitenden erhalten auf Wunsch eine individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Als arbeitgebendes Unternehmen wählen Sie den Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung), mit dem das Geld für die Altersvorsorge angespart wird. Sie vereinbaren mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter, wie viel vom Bruttogehalt direkt in die bAV eingezahlt wird (Entgeltumwandlung) und welchen Arbeitgeberzuschuss Sie beisteuern. Die Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Zum Ende des Arbeitslebens wird das angesparte Geld wahlweise als monatliche Zusatzrente oder als Gesamtbetrag an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ausbezahlt und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Die Kosten der bAV für Unternehmen setzen sich aus gesetzlichen Zuschüssen sowie Verwaltungs- und Beratungskosten zusammen. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Durchführungsweg, der Finanzierung und dem Umfang der angebotenen Leistungen ab. Durch effiziente Verwaltung und digitale Lösungen lassen sich oftmals viele Kostenpunkte optimieren. Gleichzeitig bieten steuerliche Vorteile und eine stärkere Bindung der Mitarbeitenden oft einen Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen.

Ja, als Arbeitgeber müssen Sie grundsätzlich einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge leisten, wenn Ihre Beschäftigten per Entgeltumwandlung Beiträge in eine bAV einzahlen. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Unternehmen bei neu abgeschlossenen bAV-Verträgen, die über Entgeltumwandlung finanziert werden, einen Arbeitgeberzuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Betrags zahlen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Pflicht auch für bereits bestehende bAV-Verträge.

Keinen Zuschuss zahlen Sie lediglich dann, wenn ein Tarifvertrag die Förderung ausschließt oder die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung verdient, sodass keine Sozialabgaben mehr eingespart werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern sie diese über Entgeltumwandlung selbst finanzieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Wunsch umzusetzen und einen Zuschuss zur Altersvorsorge zu leisten. Eine allgemeine Pflicht zur bAV über diese Fälle hinaus gibt es jedoch nicht. 

Wenn Sie als Arbeitgeber schon die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen etabliert haben, sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten schriftlich, eindeutig und vollständig über das Angebot und die Bedingungen der bAV zu informieren. Dies gilt insbesondere zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und bei Änderungen. Auf Nachfrage müssen Sie weitergehende Auskünfte erteilen. Eine fehlerhafte oder unterlassene Information kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (auch Teilzeitkräfte und Auszubildende) eine bAV abschließen. Die Leistungen richten sich nach dem aufgewandten Beitrag. Falls tarifvertragliche Regelungen Zuschüsse vorsehen, können diese nach Beschäftigungsumfang gestaffelt sein.

Für das Unternehmen bedeutet das Ausscheiden einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, dass es – je nach gewähltem Szenario – entweder die Verantwortung für die bAV abgibt (bei Übertragung/Portierung), die Anwartschaften weiter verwaltet (bei Ruhendstellung/Direktzusage), oder im Ausnahmefall eine Abfindung vereinbart. Die Rechte der Mitarbeitenden auf die bis dahin erworbenen bAV-Leistungen bleiben in jedem Fall bestehen. Eine Ausnahme bildet hier nur eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, deren Unverfallbarkeitsbedingungen (z. B. die Länge der Firmenzugehörigkeit) nicht erfüllt wurden.

Wie funktioniert die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge möglichst effizient?

Eine effiziente Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge gelingt am besten durch Digitalisierung, Standardisierung und klare interne Abläufe:

  • Moderne digitale Tools ermöglichen die zentrale Verwaltung aller bAV-Verträge sowie das automatisierte Abarbeiten von Routineaufgaben wie Beitragsanpassungen, Austrittsmeldungen oder Reporting.
  • Mit einer klar definierten internen Versorgungsordnung regeln Sie die bAV für alle Mitarbeitenden und minimieren so individuelle Abstimmungen.
  • Die Integration der bAV-Informationen in Recruiting- und Onboarding-Prozesse schafft Transparenz und reduziert spätere Rückfragen.
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