VL-ETF-Sparplan: Vermögenswirksame Leistungen mit Renditechancen aus ETFs

Vermögenswirksame Leistungen (VL) fördern den regelmäßigen Vermögensaufbau, da die Beträge vom arbeitgebenden Unternehmen automatisch direkt in den Sparvertrag eingezahlt werden. Wenn du gerade erst in den Beruf eingestiegen bist oder nicht viel Geld verdienst, sind VL für dich eine einfache Möglichkeit, über die gesamte Arbeitsphase hinweg Kapital anzusparen. Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs (Exchange Traded Funds) oder anderen Fonds verbinden im Vergleich zu anderen Anlageformen die – trotz bestehender Risiken – starken Renditechancen von Aktienfonds mit zusätzlichen attraktiven Fördermöglichkeiten – bequem in einem Depot oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.

Von den vielen zur Verfügung stehenden Investmentfonds sind leider nicht alle VL-fähig. Die gute Nachricht ist, dass du die freie Wahl hast, ob du für deinen VL-Sparplan ETFs oder aktiv gemanagte Fonds nutzen möchtest. Der Einfachheit halber werden im Folgenden VL anhand von ETF-Sparplänen im Depot erläutert.

Das Wichtigste in Kürze zu Vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit ETFs

  • Flexible Wahl des Sparfonds: Welchen ETF-Sparplan du bei welchem Anbieter wählst, steht dir frei, solange der ETF VL-fähig ist.
  • Arbeitnehmersparzulage voll ausnutzen: Wenn du für die VL in einen Aktien-ETF investierst und innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegst, kannst du dir die maximale staatliche Förderung sichern.
  • Dauerhaftes Investieren leicht gemacht: Du kannst deinen geförderten VL-ETF-Sparplan nach der Regellaufzeit der Vermögenswirksamen Leistungen von sieben Jahren einfach weiterlaufen lassen – das funktioniert mit anderen VL-Varianten nicht.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine von der Gesetzgebung vorgesehene Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Teile des eigenen Arbeitslohns vermögensbildend anzulegen. Welche gesetzlich anerkannte Anlageform* gewählt wird, bleibt dabei den Angestellten überlassen.

Das arbeitgebende Unternehmen ist zwar verpflichtet, VL-Sparen zu ermöglichen, indem es einen vereinbarten Teil des Nettolohns in die gewählte Anlageform einzahlt. Es muss jedoch nur unter bestimmten Umständen (z. B. bei Vereinbarungen in Tarifverträgen) selbst einen Zuschuss zu den VL zahlen. Es kann aber jederzeit freiwillig einen Beitrag zu den VL leisten. Zudem kann der angesparte Betrag durch staatliche Förderungen noch anwachsen.

Ziel der Vermögenswirksamen Leistungen ist es, Beschäftigte beim langfristigen Vermögensaufbau zu unterstützen – etwa als Ergänzung zur Altersvorsorge oder für größere Anschaffungen wie Wohneigentum.

Welche Anlageformen gibt es bei Vermögenswirksamen Leistungen grundsätzlich?

  • VL-Bausparvertrag: Mit einem Bausparvertrag können Beschäftigte für ein späteres zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke sparen. In der Ansparphase sind die Zinsen in der Regel sehr gering.
  • Tilgung eines Baukredits: Wer bereits eine selbst genutzte Immobilie finanziert, kann die VL zur direkten Tilgung eines bestehenden Baukredits verwenden, was Zinsen spart.
  • VL-Banksparplan: Dabei handelt es sich um einen klassischen Sparplan bei einer Bank, der in der Regel eine sichere, aber meist niedrige Verzinsung bietet.
  • VL-Fondssparplan: Hier werden die Vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds, z. B. VL-ETF-Sparplänen, angelegt. Diese Anlageform ist zwar mit Kursschwankungen und damit Risiken verbunden, bietet aber auch die Chance auf höhere Renditen.

Wie werden VL staatlich gefördert?

Wer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, kann zusätzlich zu einer möglichen Arbeitgeberleistung eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten. Gefördert wird, wer im Jahr weniger als 40.000 Euro (Einzelperson) bzw. 80.000 Euro (gemeinsam veranlagte Personen) zu versteuerndes Einkommen hat.

Ob es eine staatliche Förderung gibt und wie hoch diese ausfällt, hängt von der gewählten Anlageform ab:

  • Beim VL-Bausparvertrag gibt es eine staatliche Förderung in Höhe von 9 % der jährlichen Sparleistung. Förderfähig sind höchstens 470 Euro pro Jahr.
  • Die Tilgung eines Baukredits wird ebenfalls mit 9 % auf maximal 470 Euro pro Jahr gefördert.
  • Für Banksparpläne gibt es keine Förderung in Form einer Arbeitnehmersparzulage.
  • Vermögenswirksame Leistungen mit einem förderfähigen Investmentfonds wie etwa einem VL-ETF-Sparplan werden mit 20 % am besten gefördert. Maximal förderfähig sind 400 Euro im Jahr.

VL erklärt am Beispiel eines VL-ETF-Sparplans

Mit Fondssparen besteht die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum hinweg Vermögen aufzubauen. Zwar gibt es Risiken, u. a. durch Kursschwankungen. Gleichzeitig kann aber eine breite Diversifizierung der Fondsanteile langfristig erfahrungsgemäß eher für Rendite als für Verluste sorgen. Warum solltest du also nicht in einen Aktienfonds investieren, damit dein Vermögensaufbau durch eventuelle Zuschüsse vom arbeitgebenden Unternehmen sowie ggf. durch die Arbeitnehmersparzulage schneller voranschreitet?

Das Grundprinzip der Vermögenswirksamen Leistungen

Das Grundprinzip der VL ist einfach:

  • Das arbeitgebende Unternehmen zahlt monatlich einen festgelegten Betrag (in der Regel bis zu 40 Euro) direkt in einen Sparvertrag ein. Der Betrag besteht entweder lediglich aus einem Teil deines Nettolohns oder zusätzlich aus einem Zuschuss des arbeitgebenden Unternehmens.
  • Die Laufzeit beträgt sieben Jahre: Sechs Jahre lang wird eingezahlt, ein Jahr ruht der Vertrag. Dann endet die Sperrung des ersparten Geldbetrags, die zustehende staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) fließt in den Vertrag ein und du kannst das angesparte Geld nach deinen Wünschen verwenden.

Anspruch und Voraussetzungen für Vermögenswirksame Leistungen

  • Anspruchsberechtigt für VL sind:
    • Arbeitnehmende
    • Auszubildende
    • Beamtinnen und Beamte
    • Richterinnen und Richter
    • Soldatinnen und Soldaten
  • Selbstständige, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Rentnerinnen und Rentner haben keinen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen.
  • VL-Zuschüsse durch das arbeitgebende Unternehmen sind häufig freiwillige Leistungen, können aber auch durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verpflichtend sein. Ob du Anspruch auf einen VL-Zuschuss durch das arbeitgebende Unternehmen hast, findest du durch einen Blick in den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder in eine bestehende Betriebsvereinbarung heraus.

Der Ablauf

1. Du schließt einen VL-Sparplan mit ETFs in einem Depot ab und stimmst im Antrag am besten auch gleich der Datenübermittlung an das Finanzamt zu. Vorsicht: VL-ETF-Sparpläne sind nicht mit jedem Depot möglich. Eine gründliche Recherche lohnt sich also. Oder du lässt dich von uns beraten, welches Depot sich am besten für deine Zwecke und deine Risikoneigung eignet.

2. Du reichst beim arbeitgebenden Unternehmen eine Bescheinigung über den Abschluss eines VL-Sparvertrags ein („Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen“). Daraufhin veranlasst dieser die monatlichen Überweisungen des vereinbarten Betrags in den VL-Vertrag.

3. Vergiss nicht, im Rahmen der Steuererklärung jedes Jahr die Förderung der VL zu beantragen.

4. Das arbeitgebende Unternehmen zahlt die VL sechs Jahre lang direkt in diesen Vertrag ein, dann beginnt eine Sperrfrist von einem Jahr, während das Ersparte ruht. Gut zu wissen: Gerechnet wird hierbei in Kalenderjahren, d. h., ein gegen Ende des Jahres abgeschlossener VL-Vertrag hat formal das erste Jahr bereits hinter sich.

5. Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du über das angesparte Vermögen verfügen – zuzüglich der staatlichen Förderung.

6. Überweist das arbeitgebende Unternehmen die Sparraten auch nach Ende des sechsten Kalenderjahres, beginnt automatisch ein neuer VL-Sparplan, während der alte noch ein Jahr ruht. Ganz unkompliziert.

7. Um einen VL-ETF-Vertrag zu beenden, solltest du dies aktiv an die Depotplattform kommunizieren und auch dein arbeitgebendes Unternehmen informieren.

Bei Banksparplan, Bausparvertrag oder Baukredittilgung empfiehlt es sich, bereits zum Ende des sechsten Jahres einen neuen VL-Sparplan zu eröffnen: Während der laufende Sparplan ruht, kann in den neuen weiter eingezahlt werden.

Praxistipp: Möchtest du den Fonds in deinem VL-ETF-Sparplan tauschen, ist dies vor Ablauf der sechs Jahre Sparzeit für den nächsten Durchlauf möglich.

Welche ETFs eignen sich am besten für Vermögenswirksame Leistungen?

VL-ETFs müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Der ETF muss VL-fähig sein.
  • VL-fähige ETFs, die mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden sollen, müssen einen Aktienanteil von mindestens 60 % haben und förderfähig sein.

Außerdem ist eine breite Streuung durch weltweite Diversifikation sehr empfehlenswert, denn sie sorgt für mehr Stabilität im VL-Depot. Deine Beraterin bzw. dein Berater vor Ort berät dich gerne zu VL-fähigen ETFs oder anderen VL-fähigen Fonds, die am besten zu dir und deiner Risikoneigung passen. Nimm gerne Kontakt mit uns auf!

Warum sind VL-ETFs so attraktiv?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) mit ETF-Sparplänen sind besonders attraktiv, weil sie mehrere Vorteile miteinander verbinden:

  • Attraktive Renditechancen: ETFs investieren in breite Aktienindizes wie den MSCI World oder DAX und bieten dadurch trotz bestehender Risiken langfristig deutlich höhere Renditechancen als klassische VL-Anlagen wie Bausparverträge oder Banksparpläne.
  • Niedrige Kosten: ETFs sind passiv gemanagte Fonds und verursachen dadurch geringere laufende Kosten als aktiv gemanagte Fonds oder viele andere Anlageprodukte. Für die geringeren Kosten verzichten Anlegerinnen und Anleger im Gegenzug jedoch auf aktives Chancen- und Risikomanagement.
  • Breite Diversifikation und Risikostreuung: Durch die Investition in viele verschiedene Unternehmen weltweit wird das Risiko im Vergleich zu Einzelaktien deutlich reduziert.
  • Cost-Average-Effekt: Durch den regelmäßigen Kauf von Fondsanteilen reduziert sich das Risiko eines ungünstigen Einstiegszeitpunkts, da sich Kursschwankungen in der Regel langfristig ausgleichen.
  • Staatliche Förderung und Arbeitgeberzuschuss: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit entsprechendem Einkommen erhalten zusätzlich zur VL eine staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) von 20 % auf bis zu 400 Euro jährlich, also maximal 80 Euro pro Jahr.
  • Flexibilität und einfache Handhabung: VL-ETF-Sparpläne lassen sich unkompliziert (online) abschließen. Denke unbedingt daran, die vom Depotanbieter zur Verfügung gestellte VL-Bescheinigung deinem arbeitgebenden Unternehmen vorzulegen, damit der VL-Sparplan auch tatsächlich bespart wird.

Was kostet ein VL-ETF-Sparplan?

Ein VL-ETF-Sparplan verursacht verschiedene Kosten, die sich je nach Anbieter und gewähltem ETF unterscheiden. Hier sind die wichtigsten Kostenbestandteile im Überblick:

  • Depotführungsentgelt
  • Anlegerseitige Transaktionskosten wie Order- oder Handelsplatzgebühr für den Bezug der ETF-Anteile von der Börse
  • Laufende Fondskosten: Dazu gehören neben der TER (Total Expense Ratio) auch die Transaktionskosten des Fonds selbst, etwa für die Anpassung des Fonds an den zugrunde liegenden Index 

Was passiert nach sieben Jahren mit dem VL-ETF-Sparfonds?

Nach sieben Jahren endet die Bindung des VL-ETF-Sparfonds. Du kannst das angesparte Kapital dann frei nutzen, weiter investieren oder einen neuen Vertrag starten – ganz nach deinen finanziellen Zielen. Diese Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung:

  • Auszahlen lassen: Das gesamte angesparte Kapital inklusive der erzielten Erträge und ggf. der staatlichen Arbeitnehmersparzulage steht dir zur freien Verfügung.
  • Einfach weiterlaufen lassen: Solange dein arbeitgebendes Unternehmen weiterhin die Sparraten überweist, wird nach dem Ende des sechsten Jahres automatisch ein neuer VL-Sparplan eröffnet.
  • Geld im Depot belassen: Du kannst die Fondsanteile aus dem VL-ETF-Sparfonds, die nun keinem VL-Vertrag mehr unterliegen, weiter zum Vermögensaufbau nutzen. Es funktioniert aber auch, dir einen Teilbetrag auszahlen zu lassen; der Rest bleibt dann investiert.

Falls du das VL-Sparen beenden möchtest, kannst du einem Anschlussvertrag aktiv widersprechen.

Welche Steuern werden auf die Erträge eines VL-ETF-Sparfonds fällig?

Für ETFs gelten dieselben Regeln wie für alle Aktienfonds: Es werden die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag fällig sowie eventuell die Kirchensteuer. Dafür genießen Aktienfonds bzw. Aktien-ETFs die Vorzüge einer steuerlichen Teilfreistellung der Erträge in Höhe von 30 %. Ein Freistellungsauftrag bewirkt zudem, dass Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Person steuerfrei bleiben.

Genaueres zu den Steuern bei ETFs erfährst du in einem gesonderten Ratgebertext über Aktienfonds.

Verschenke kein Geld: Lege lieber deine VL in renditestarken ETFs oder aktiv gemanagten Aktienfonds an!

Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich generell, weil sie dir eine zusätzliche Sparmöglichkeit bieten, bei der du von staatlichen Förderungen und oft auch von Arbeitgeberzuschüssen profitieren kannst. Besonders attraktiv kann das VL-Sparen werden, wenn du die Beiträge in renditestarke Anlageformen wie ETFs oder andere Investmentfonds fließen lässt, statt in klassische, niedrig verzinste Sparformen wie Bausparverträge oder Banksparpläne.

Häufig gestellte Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit ETF

Ein ETF-Sparplan für Vermögenswirksame Leistungen kombiniert verschiedene wichtige Faktoren in einem Vertrag: Möglichkeiten zur Rendite, Flexibilität in der Auswahl des Fonds, niedrige Kosten, eine breite Diversifizierung sowie die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage. Damit ist er eine effektive Option für den langfristigen Vermögensaufbau. ETF-Sparpläne bieten dir zudem im Vergleich zu klassischen VL-Sparformen wie Bausparverträgen oder Banksparplänen trotz höherer Risiken deutlich attraktivere Renditechancen.

Du kannst einen VL-ETF-Sparplan zwar auch vorzeitig kündigen – etwa, wenn du längere Zeit krank bist oder den Job wechselst und das neue arbeitgebende Unternehmen keine freiwilligen VL-Leistungen zahlt, was VL-Sparen weniger attraktiv macht. Dann geht aber die Arbeitnehmersparzulage verloren. Deshalb empfiehlt es sich – sofern du das angesparte Geld nicht anderweitig dringender brauchst – den VL-Vertrag ruhen zu lassen. Du zahlst dann zwar nichts mehr ein, aber die bislang erworbenen Ansprüche auf die Arbeitnehmersparzulage bleiben dir erhalten.

Du kannst die Sparraten für deinen VL-Vertrag auch komplett selbst übernehmen. Der gewünschte Betrag wird dann direkt von deinem Nettogehalt abgezogen und vom arbeitgebenden Unternehmen an die von dir gewählte Anlage (z. B. einen VL-ETF-Sparfonds) überwiesen. Du kannst also auch ohne Arbeitgeberzuschuss einen VL-Vertrag besparen und erhältst – wenn dein Einkommen in den entsprechenden Grenzen liegt – die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Maximal förderfähig sind bei VL mit ETF 400 Euro im Jahr, auf die du 80 Euro Förderung erhältst.