WDR-Sendung “Markt” vom 8.10.2025: Richtigstellung zu den erhobenen Vorwürfen
Darum geht es
- Das WDR-Verbrauchermagazin "Markt" wirft tecis anhand eines konkreten Kundenfalls vor, zu teure Produkte zu vertreiben und nicht transparent über die anfallenden Kosten zu informieren.
- tecis kann die im TV-Beitrag erhobenen Anschuldigungen entkräften und aufzeigen, dass diese auf faktisch teils inkorrekten Annahmen und Berechnungen basieren.
- Die im Beitrag behaupteten Gesamtkosten der vermittelten Produkte sind in keiner Weise nachvollziehbar, sondern liegen laut unserer Berechnungen bei einem Bruchteil davon. Somit entsprechen sie gänzlich marktüblichen Standards und halten sämtliche Vorgaben der BaFin und des Gesetzgebers ein – der Kunde wurde in mündlicher und schriftlicher Form transparent über alle Kosten informiert.
Das WDR-Verbrauchermagazin "Markt" hat am 08.10.2025 unter dem Titel „Abzocke mit Altersvorsorge“ einen Bericht über Altersvorsorge-Angebote und damit verbundene Kosten ausgestrahlt. Unter anderem kritisiert der Beitrag anhand eines konkreten Kundenfalls und zweier Produktverträge die Beratungsqualität und Produktempfehlungen von tecis.
tecis schaffte vorab Transparenz gegenüber der Redaktion
Die “Markt”-Redaktion hat uns vorab Fragen zu der konkreten Beratung und den vermittelten Produkten – ein Rürup-Vertrag und eine private Rentenversicherung - geschickt, die wir ausführlich beantwortet haben. Zusätzlich haben wir mehrfach proaktiv das persönliche Gespräch mit den Produzenten des Beitrags gesucht. In unserer schriftlichen Antwort konnten wir die in den Fragen implizierten Vorwürfe entkräften - und dies anhand der konkreten Vertragsdetails des vorliegenden Falls. Zusätzlich haben wir die in der Anfrage dargestellten, teils faktisch inkorrekten, Annahmen und Berechnungen zu den Kostenstrukturen korrigiert und auf die VVG-konformen Angebote hingewiesen - inklusive der Effektivkostenberechnungen durch den Versicherer.
Zuvor positive Kundenbeziehung und keinerlei Beschwerden
Zudem konnten wir auf Basis der Anfrage, der eine Einverständniserklärung des Kunden beilag, bereits den konkreten Kundenfall prüfen: Dabei haben wir festgestellt, dass es im Rahmen der zuvor positiven Kundenbeziehung bis dato zu keinerlei Beschwerde kam. Dies wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass der Kunde die monatlichen Beiträge der empfohlenen Privaten Rentenversicherung auf eigenen Wunsch bereits zweimal erhöht hat.
Richtigstellung irreführender Behauptungen
Im Beitrag kommt ein Honorarberater mit einer erwartungsgemäß einseitigen Perspektive auf die Provisionsberatung zu Wort, welcher die entsprechenden Verträge des Kunden geprüft habe. Durch seine Aussagen erweckt er den Eindruck zweifelhafter Produktempfehlungen durch tecis. Im Folgenden möchten wir zu den im Beitrag erhobenen Vorwürfen transparent Stellung beziehen und die in der Sendung dargestellten Sachverhalte richtigstellen.
Faktencheck kompakt
Der Kunde wurde sowohl mündlich im Beratungsgespräch als auch schriftlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben innerhalb des Produktinformationsblattes (PIB) vollständig über sämtliche der im Tarif enthaltenen Kosten aufgeklärt und informiert. Die tariflich kalkulierten Kosten sind im PIB nachvollziehbar und transparent aufgeführt. Den Erhalt dieser Informationen bestätigte der Kunde schriftlich. Die vollumfängliche Kostentransparenz war somit gemäß unserer hohen Beratungsstandards stets gewährleistet.
Die Kosten aller empfohlenen Produkte entsprechen marktüblichen Standards unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Die von „Markt“ genannten Summen an Versicherungskosten sind für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Leider hat uns die „Markt“-Redaktion auch auf Nachfrage nach den Berechnungsgrundlagen keine Auskunft erteilt.
Ein Vergleich Privater Rentenversicherungen mit Depotlösungen außerhalb eines Versicherungsmantels ist aufgrund der völlig anderen Leistungsstruktur und Versteuerungsmodalitäten nicht gerechtfertigt. Eine private Rentenversicherung übernimmt mit der Langlebigkeit ein biometrisches Risiko, eine Kapitalanlage tut dies genau nicht.
Ein direkter Vergleich von in der Honorarberatung vermittelten Nettotarifen mit Bruttotarifen (inkl. Abschlusskosten) ist oft irreführend, da der Honorarberater mit dem Kunden einen zweiten Vertrag abschließt, in dem das Honorar und die Betreuungsgebühr vereinbart werden. Die dafür anfallenden - sofort fälligen - Kosten müssen in der Gesamtbetrachtung hinzuaddiert werden. Würde man diese im Bruttotarif als Einmalbeitrag realisieren, wären die Ablaufergebnisse meist identisch und die Rückkaufswerte im Bruttovertrag sogar besser. Außerdem ist ein Honorar auch in vollem Umfang vom Kunden geschuldet, wenn der Nettotarif kurz nach Vertragsabschluss wieder gekündigt wird. Bei einem Provisionstarif hingegen unterliegt der Vermittler einer Stornohaftung und muss seine erhaltene Vergütung anteilig zurückzahlen.
Behauptungen der Sendung „Markt“ vom 08.10.2025 im Detail
Rürup-Vertrag des Kunden:
Behauptung Magazin “Markt”: Ein tecis-Berater riet dem Kunden zur Stilllegung seines bisherigen Basisrenten-Vertrages und vermittelte einen angeblich günstigeren Rürup-Tarif der Stuttgarter. Doch für jeden eingezahlten Beitrag wurden jetzt 8,5 % eingezogen anstatt 6 %. Bei geringerer Laufzeit betragen jetzt die reinen Versicherungskosten mehr als 50.000 Euro.
Richtigstellung: Die von „Markt“ genannte Summe an Versicherungskosten ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Leider hat uns die „Markt“-Redaktion auch auf Nachfrage nach den Berechnungsgrundlagen keine Auskunft erteilt – wodurch ein seriöses Nachvollziehen der genannten Summe verunmöglicht wird.
Außerdem unterschlägt der Beitrag, dass der durch tecis vermittelte Rürup-Tarif der Stuttgarter deutlich umfassendere Leistungen enthält, die im Sinne der Arbeitskraftabsicherung vom Kunden erwünscht waren. Neben dem Hauptbaustein zur Altersvorsorge integriert der neue Tarif biometrische Zusatzbausteine - konkret eine BUZ-R (monatliche BU-Rente) und die BUZ-B (Beitragsbefreiung im BU-Fall).
Was die Produktkosten betrifft, macht es aus Vergleichbarkeitsgründen Sinn, die effektiven Gesamtkosten eines Tarifs zu betrachten. Diese geben an, wie stark die Rendite einer fondsgebundenen Rentenversicherung durch alle Kosten gemindert wird und ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzahl für die Vergleichbarkeit entsprechender Produkte. Wir haben die Gesamtkosten der beiden Rürup-Verträge über die Laufzeit umfänglich durchgerechnet und kommen zu folgendem Ergebnis: Beide Verträge weisen (sogar inklusive einer BUZ-R beim Vertrag der Stuttgarter) eine nahezu identische Effektivkostenquote auf, die lediglich in der zweiten Nachkommastelle voneinander abweicht. Die tatsächlichen Gesamtkosten des von tecis vermittelten Vertrages liegen bei nur einem Bruchteil der im "Markt"-Beitrag behaupteten Summe.
Private Rentenversicherung des Kunden:
Behauptung Magazin “Markt”: Dem jungen Kunden wurde zuletzt noch eine private Rentenversicherung vom tecis-Berater verkauft. Diesmal ein Swiss Life Produkt. Auch hier entdeckt der unabhängige Berater hohe Gebühren, Zusatzkosten und Provisionen. Zitat Honorarberater: „Wenn KundInnen wüssten, wie teuer diese Verträge sind, dann gehe ich ganz stark davon aus, dass viele diese Verträge nicht abschließen würden.“
Richtigstellung: Der Vorwurf, dass Kundinnen und Kunden über die im Tarif enthaltenen Kosten nicht informiert werden ist falsch. Der Kunde wurde innerhalb der Beratungsgespräche in Übereinstimmung mit unseren hohen Beratungsstandards sowie den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Produktinformationsblattes (PIB) vollumfänglich über die im Tarif enthaltenen Kosten informiert. Daraufhin ist er der Produktempfehlung aktiv gefolgt und hat den Vertrag abgeschlossen. Den Vorwurf mangelnder Kostentransparenz weisen wir daher entschieden zurück - sowohl was die Beratungsgespräche als auch die schriftlichen Unterlagen betrifft. Sämtliche tariflich kalkulierten Kosten sind zudem im gesetzlich vorgeschriebenen dreiseitigen Produktinformationsblatt nachvollziehbar und transparent aufgeführt. Der Kunden hat den Erhalt dieses Produktinformationsblatts schriftlich bestätigt.
Behauptung Magazin “Markt”: Die Swiss Life Rentenversicherung mit einem ETF-Fonds wird gekündigt – die reinen Versicherungskosten hier laut Schätzungen rund 54.600 Euro.
Richtigstellung: Die genannte Summe an Versicherungskosten ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Selbst bei Anwendung verschiedener Berechnungsszenarien – sowohl auf Basis der ursprünglich vereinbarten monatlichen Beitragssumme zum Vertragsbeginn als auch unter Einbeziehung der vom Kunden eigeninitiativ vorgenommenen Beitragserhöhungen in den Jahren 2022 und 2024 – lässt sich der angeführte Wert nicht reproduzieren. In allen genannten Fällen wurden dem Kunden die jeweils geltenden vorvertraglichen Informationen, einschließlich der vollständigen und transparenten Kostenübersichten, ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher konkreten Berechnung das herangezogene Beispiel basiert. Eine Antwort haben wir von der Redaktion auf diese Frage nicht erhalten.
Behauptung Magazin “Markt”: Eine private Rentenversicherung wird oft als steueroptimiertes ETF-Depot empfohlen (…) Hier (Anm.: beim Swiss Life-Vertrag) ist die Kostenstruktur einfach viel zu hoch, sodass jeglicher Steuervorteil zunichte gemacht wird.
Richtigstellung: Die private Rentenversicherung wurde nicht als steueroptimiertes ETF-Depot angeboten, sondern als Rentenversicherung mit fondsbasierter Sparform, bei der neben ETFs auch eine Vielzahl aktiv gemanagter Fondstitel zur Auswahl stehen. Der Kunde hatte nach privater Altersvorsorge verlangt und auf dieser Basis eine auf ihn zugeschnittene Produktempfehlung des Beraters erhalten. Die Beratung im Spektrum der privaten Altersvorsorge erfolgte ausdrücklich auf Wunsch des Kunden, während ein Wertpapierdepot von ihm eigenverantwortlich verwaltet wird. Der Kunde wurde zusätzlich zu den im Tarif der Rentenversicherung einkalkulierten Kosten - soweit gesetzlich zulässig - auch über die Besteuerung sowie die steuerliche Behandlung der Erträge aufgeklärt.
Ein direkter Vergleich der Kapitalleistung nach Steuern zwischen der fondsgebundenen Rentenversicherung und einem Depot ist zudem nur bedingt möglich, da das Ergebnis stark vom individuellen Anlageverhalten des Kunden abhängt, insbesondere von der Häufigkeit der Fondswechsel. Während bei einem Depot Fondswechsel steuerpflichtig und mit Transaktionskosten verbunden sind, erfolgen Umschichtungen innerhalb des Versicherungsmantels steuerfrei und ohne zusätzliche Kosten. Hinzu kommt, dass im Rahmen der privaten Rentenversicherung im Regelfall lediglich die Hälfte der Erträge der Besteuerung unterliegt. Entscheidet sich der Kunde bei Fälligkeit seines Vertrages für eine Verrentung, sind die Erträge der Aufschubdauer steuerfrei, lediglich die Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Die Rentenzahlung erfolgt, solange der Kunde lebt, das Langlebigkeitsrisiko wird im Rentenbezug von der Versicherung übernommen. Die Übernahme des Langlebigkeitsrisikos durch die Optionen lebenslanger Rentenzahlungen und Garantien zum Erhalt der eingezahlten Sparbeiträge sind zentrale Merkmale einer privaten Altersvorsorge und grenzen diese deutlich von reinen Kapitalanlagen ab, bei denen z.B. keine biometrischen Risiken übernommen werden.
Somit ist die pauschale Aussage, dass private Rentenversicherungen im Vergleich zur Direktanlage in ETFs zu teuer sind, nicht haltbar. In der langfristigen Geldanlage zur Altersvorsorge sind Fondspolicen aufgrund der genannten Faktoren über die Laufzeit sogar oft die günstigere Option. Das kann zum Beispiel über den unabhängigen Vergleichsrechner des IVFP nachgerechnet werden (Fondspolice vs. Direktanlage).